122
Anmerkung. Die zur Reichskasse gelangte Ist-Einnahme abzüglich der Bonifikationen und Verwal-
tungskosten beträgt bei den nachbezeichneten Einnahmen bis Ende März 1884:
Ist-Einnahme vom , , — ;
Bezeichnung Beginn des Etatsjahres Ist-Einnahme in da rnenh aet
der bis zum Schluß des demselben Zeitraum mehr
obengenannten « -
Einnahmen. onats des Vorjahres — weniger
44 4 MA
1. 2. 3. 4.
Zölle ...... 190 863 631 188 810 592 + 2 053 039
Labacksteuer .. 7 738 235 11 376 630 — 3 638 395
Rübenzuckersteuer 37 866 153 46 374 921 — 8508 768
Salzsteuer 37921 705 37 793 614 + 128 091
Branntweinsteuer und nübergangsubgabe " .
von Branntwein 34 299 123 36237 725 — 1938 602
Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 17 047 662 16 066 779 + 980 883
Summe 325 736 509 336 660 261 —10923752
Spielkartenstemtppmpmbemelm. 1 008 272 988 118 + 20154
2. Handels= und Gewerbe-Wesen.
Berichtigung.
Die durch den Nachtrag zu Nr. 12 des Central-Blatts für das Deutsche Reich veröffentlichten Entwürfe
von Statuten für eine Ortskrankenkasse, bez. für eine Betriebs= (Fabrik-) Krankenkasse sind wie folgt be-
richtigt worden:
I. Der Entwurf des Statuts einer Ortskrankenkasse:
1. Im Texte des §. 1 ist hinter „errichtet ist“ eingeschoben: „G“.
2. Im Texte des §. 25 ist am Schlusse des ersten Absatzes eingeschoben „G)“, im vierten
Absatze daselbst ist statt „G“ gesetzt „“ und statt „“ gesetzt „6G)“. Von den Be-
mertungen ist die jetzige Nr. 3 als Nr. 2 und die #etige Nr. 2 als Nr. 3 bezeichnet
worden.
II. Der Entwurf des Statuts einer Betriebs= (Fabrik-) Krankenkasse:
1. Im Texte des §. 8 ist im letzten Absatze statt „S. 7“ gesetzt worden: „S. 67.
2. Im Eingang des §. 12 ist statt „§. 3 Ziffer 1“ gesetzt worden: „S. 3 Ziffer 2“.
3. In §. 14 Abs. 2 ist statt „des §. 6" gesetzt worden: „der §§. 6 und 7“.
4. In §. 21 Abs. 4 ist statt „(S. 32 Nr. 2)“ gesetzt worden: „(§. 32 Nr. 1)7.
5. In §. 24 Abs. 1 Satz 2 ist statt „über 2 Prozent“ gesetzt worden: „über 3 Prozent".
Berlin, den 15. April 1884. Der Reichskanzler.
In Vertretung: v. Boetticher.