Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwölfter Jahrgang. 1884. (12)

Tentral-Blatt 
fÜr das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
  
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Prännmerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
  
  
  
  
  
XII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 2. Mai 1884. 18. 
Inhalt: 1. Zoll= und Steuer-Wesen: Befugnisse von 3. Handels= und Gewerbe-Wesen: Erstes Verzeichniß der, 
Steuerstellen Seite 129 regelmäßigen Untersuchungen unterliegenden und den An- 
2. Militär-Wesen: Verzeichniß der zur Ausstellung von forderungen der Reblaus-Konvention entsprechend erklärten 
Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den Gartenbau= 2c. Anlgen 146 
einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigten höheren 
Lehranstalten; — desgl. der provisorisch berechtigten An- 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
staleaan 129 Reichsgebeeee 151 
1. Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
  
  
E- ist ertheilt worden: 
dem Königlich preußischen Untersteueramt zu Ploen im Hauptamtsbezirk Kiel die Befugniß zur 
Erledigung von Begleitscheinen 1 über ausländisches, von dem Mühlenbesitzer R. Meyer daselbst 
eingeführtes Getreide, 
der Königlich bayerischen Aufschlag-Einnehmerei zu Lauterecken im Hauptamtsbezirk Landau die 
Befugniß zur Ausstellung von Uebergangsscheinen über Branntwein und 
dem Großherzoglich sächsischen Steueramt in Jena die Befugniß zur Ausfertiguug von Begleit- 
scheinen I und II sowie zur Erhebung der Stempelsteuer und Abstempelung von aus dem Aus- 
lande eingehenden Spielkarten. 
  
De- Befugniß der Großherzoglich hessischen Orts-Einnehmerei Michelstadt im Hauptamtsbezirk Darmstadt 
zur Abfertigung des mit dem Anspruch auf Steuervergütung ausgehenden Branntweins und Biers ist auf 
den Verkehr auf der Uebergangsstraße nach Bayern beschränkt worden. 
  
2. Militär--Wesen. 
  
Bekanntmachung 
eines Verzeichnisses derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über 
die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. 
E# wird hierunter ein Verzeichniß derjenigen höheren Lehranstalten zur öffentlichen Kenntniß gebracht, welche 
sich zur Zeit in Gemäßheit des §. 90 Th. I. der Wehrordnung vom 28. September 1875 im Besitze der 
Berechtigung zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-frei- 
willigen Militärdienst befinden. 
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