Central-Blatt
Deutsche Reich.
Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für ven Jahrhang sechs Mark.
XII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 4. Januar 1884. S1.
Inhalt: 1. Zoll- und Steuer-Wesen: Abfertigung von 3.Konsulat-Wesen: Bestellung eines Konsular-Agenten; —
inländischem Taback auf Versendungsschein II; — Befug- Todesfall; — Ermächtigung zur Vornahme von Eioil-
nisse von Steuerstellen Seite 1 stands-Alkltkeeon 2
2. Statistik: Entwerthung der Stempelmarken zur Ent- 4. Polizei= Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
richtung der statistischen Gebührr 2 Reichsgebiete.. ... 3
1. Zoll- und Steuer-Wesen.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 13. Dezember 1883 folgenden Beschluß gefaßt:
1. Die Erhebung der für inländischen Taback festgestellten Steuer kann mittelst eines nach dem
Muster für Begleitscheine II auszufertigenden Versendungsscheins II einem zur Erledigung von
Versendungsscheinen befugten Amt überwiesen werden.
2. Die Vorshriften des Begleitscheinregulativs über Begleitscheine II finden hierbei sinngemäße An-
wendung.
3. Die nach dem Muster 12 zu den Dienstvorschriften vom 29. Mai 1880, betreffend die Be-
steuerung des Tabacks (Central-Blatt 1880 Seite 327), auszufertigenden Versendungsscheine sind
als „Versendungsscheine I" zu bezeichnen.
In dem Versendungsschein-Ausfertigungsregister (Muster 13 daselbst) ist in der Spalte 2
und im Versendungsschein-Empfangsregister (Muster 14 daselbst) in der Spalte 4 die Gattung
des Versendungsscheins durch Eintragung von „I“ bezw. „II"“ ersichtlich zu machen. In dem
Empfangsregister ist ferner in den Spalten 7 und 8 die Vereinnahmung der Steuer nachzuweisen.
Berlin, den 27. Dezember 1883. Der Reichskanzler.
In Vertretung: v. Burchard.
Die dem Königlich sächsischen Untersteueramte zu Schneeberg im Hauptamtsbezirk Zwickau beigelegte Be-
fugniß zur Erledigung und Ausfertigung von Begleitscheinen I über diejenigen baumwollenen Gewebe, welche
für die Firma Einstein, Hirsch & Co. daselbst aus der Schweiz eingehen und nach erfolgter Veredelung dahin
zurückgeführt werden (vergleiche Central-Blakt 1883 Seite 247), ist zurückgezogen worden.