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„Wie wir schon im Verlaufe unserer Besprechung hervorgehoben haben,
liegt der Urgrund aller Tarifkalamitäten in dem Umstande, dass doch
die Bahnverwaltungen allein der maassgebende Faktor bei der Festsetzung
der Tarife sind. Dass nun die günstige Stellung, die sie meistentheils
dem Versender gegenüber einnehmen, sie in die Lage setzt, eine
fast unumschränkte Herrschaft über den letzteren auszuüben, das ist eben
das Monopol der Eisenbahnen. Man verstehe uns recht, wir haben
hier nicht ein gesetzliches Monopol im Auge, ähnlich dem Tabak- und
Salzmonopol, denn ein solches Monopol, welches jede andere Transportthätigkeit
in der Richtung der Bahnlinie gesetzlich verbieten würde, existirt
freilich nicht, und da Herr Schüler nur eine solche Art von Monopol verstanden
wissen will, so hat er allerdings Recht, wenn er behauptet, die
Eisenbahnen hätten kein Monopol. Wenn man aber von dem Monopole der
Eisenbahnen spricht, so meint man eben auch ganz etwas anderes, und
es scheint, dass Herr Schüler die treffliche Abhandlung von Otto Michaelis
über das Monopol der Eisenbahnen nicht aufmerksam gelesen hat, obwohl
er diesen ausgezeichneten Schriftsteller an einer anderen Stelle als
Autorität ceitirt; ganz abgesehen von dem gesetzlichen Monopole, welches
in der ausschliesslichen Privilegirung einer bestimmten Linie liegt, besitzen
doch sicherlich die Eisenbahnen ein natürliches Monopol, d.h. sie
befinden sich in einer Situation, welche durch die von ihr gebotenen Vortheile
in gewisser Richtung jede Konkurrenz ausschliesst. Dieses natürliche
Monopol beruht nach Michaelis:
erstens darauf, dass der Eisenbahntransport die höchste Entwicklungsstufe
des Landfrachtbetriebes bildet, eine Entwicklungsstufe, mit welcher
die niederen Entwicklungsstufen nicht mehr zu konkurriren vermögen;
zweitens darauf, dass die Eisenbahnunternehmerin ausschliessliche
Eigenthümerin des zu einer Eisenbahn hergerichteten Grundes und Bodens ist;
drittens beruht das natürliche Monopol der Eisenbahnen darauf,
dass noch nicht Kapital und Verkehr genug vorhanden ist, um eine Konkurrenzbahn
zu bauen.
Wir stimmen diesen von Michaelis ausgesprochenen und in seiner
erwähnten Schrift ausführlicher begründeten Anschauungen vollständig
bei; nur glauben wir, dass der wahre Grund des Tarif-Absolutismus nicht
in den hier angeführten Umständen zu suchen sei, sondern darin, dass die
Eisenbahngesellschaft nicht nur die alleinige Besitzerin des Bahnkörpers
ist, sondern auch die alleinige Besitzerin von Fahrbetriebsmitteln und somit
auf diesem Bahnkörper die alleinige und ausschliessliche
Leisterin des Transportdienstes. Will man nun dem Uebel des
Tarif-Absolutismus gründlich abhelfen, so kann dies unserer Meinung nach
nur dann geschehen, wenn man speciell diesen letzterwähnten Umstand
zum Angriffspunkte wählt. Herr Schüler, der gewiss das Eisenbahnwesen
gründlich kennt, scheint das hier ausgesprochene selbst zu fühlen, nur
glaubt er vom Standpunkte des Praktikers diesen für die Bahnverwaltungen