Full text : Aufgaben der Eisenbahn-Politik

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„Wie  wir  schon  im  Verlaufe  unserer  Besprechung  hervorgehoben  haben,
liegt  der  Urgrund  aller  Tarifkalamitäten  in  dem  Umstande,  dass  doch
die  Bahnverwaltungen  allein  der  maassgebende  Faktor  bei  der  Festsetzung
  der  Tarife  sind.  Dass  nun  die  günstige  Stellung,  die  sie  meistentheils
  dem  Versender  gegenüber  einnehmen,  sie  in  die  Lage  setzt,  eine
fast  unumschränkte  Herrschaft  über  den  letzteren  auszuüben,  das  ist  eben
das  Monopol  der  Eisenbahnen.  Man  verstehe  uns  recht,  wir  haben
hier  nicht  ein  gesetzliches  Monopol  im  Auge,  ähnlich  dem  Tabak-  und
Salzmonopol,  denn  ein  solches  Monopol,  welches  jede  andere  Transportthätigkeit
  in  der  Richtung  der  Bahnlinie  gesetzlich  verbieten  würde,  existirt
freilich  nicht,  und  da  Herr  Schüler  nur  eine  solche  Art  von  Monopol  verstanden
  wissen  will,  so  hat  er  allerdings  Recht,  wenn  er  behauptet,  die
Eisenbahnen  hätten  kein  Monopol.  Wenn  man  aber  von  dem  Monopole  der
Eisenbahnen  spricht,  so  meint  man  eben  auch  ganz  etwas  anderes,  und
es  scheint,  dass  Herr  Schüler  die  treffliche  Abhandlung  von  Otto  Michaelis
über  das  Monopol  der  Eisenbahnen  nicht  aufmerksam  gelesen  hat,  obwohl
  er  diesen  ausgezeichneten  Schriftsteller  an  einer  anderen  Stelle  als
Autorität  ceitirt;  ganz  abgesehen  von  dem  gesetzlichen  Monopole,  welches
in  der  ausschliesslichen  Privilegirung  einer  bestimmten  Linie  liegt,  besitzen
  doch  sicherlich  die  Eisenbahnen  ein  natürliches  Monopol,  d.h.  sie
befinden  sich  in  einer  Situation,  welche  durch  die  von  ihr  gebotenen  Vortheile
  in  gewisser  Richtung  jede  Konkurrenz  ausschliesst.  Dieses  natürliche
  Monopol  beruht  nach  Michaelis:

erstens  darauf,  dass  der  Eisenbahntransport  die  höchste  Entwicklungsstufe
  des  Landfrachtbetriebes  bildet,  eine  Entwicklungsstufe,  mit  welcher
  die  niederen  Entwicklungsstufen  nicht  mehr  zu  konkurriren  vermögen;

zweitens  darauf,  dass  die  Eisenbahnunternehmerin  ausschliessliche
Eigenthümerin  des  zu  einer  Eisenbahn  hergerichteten  Grundes  und  Bodens  ist;

drittens  beruht  das  natürliche  Monopol  der  Eisenbahnen  darauf,
dass  noch  nicht  Kapital  und  Verkehr  genug  vorhanden  ist,  um  eine  Konkurrenzbahn
  zu  bauen.

Wir  stimmen  diesen  von  Michaelis  ausgesprochenen  und  in  seiner
erwähnten  Schrift  ausführlicher  begründeten  Anschauungen  vollständig
bei;  nur  glauben  wir,  dass  der  wahre  Grund  des  Tarif-Absolutismus  nicht
in  den  hier  angeführten  Umständen  zu  suchen  sei,  sondern  darin,  dass  die
Eisenbahngesellschaft  nicht  nur  die  alleinige  Besitzerin  des  Bahnkörpers
ist,  sondern  auch  die  alleinige  Besitzerin  von  Fahrbetriebsmitteln  und  somit
  auf  diesem  Bahnkörper  die  alleinige  und  ausschliessliche
Leisterin  des  Transportdienstes.  Will  man  nun  dem  Uebel  des
Tarif-Absolutismus  gründlich  abhelfen,  so  kann  dies  unserer  Meinung  nach
nur  dann  geschehen,  wenn  man  speciell  diesen  letzterwähnten  Umstand
zum  Angriffspunkte  wählt.  Herr  Schüler,  der  gewiss  das  Eisenbahnwesen
gründlich  kennt,  scheint  das  hier  ausgesprochene  selbst  zu  fühlen,  nur
glaubt  er  vom  Standpunkte  des  Praktikers  diesen  für  die  Bahnverwaltungen