Object: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1916. (65)

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haben zu Bekundung des Vorstehenden gegenwärtigen 
TLTaudtagsabschied 
ausfertigen lassen und unter Beidrückung Unseres Fürstlichen Insiegels Höchsteigen- 
händig vollzogen. 
Gegeben Schlos, Ebersdorf, den 28. Juni 1916. 
(gez.) Heinrich XXVII. 
(L 8.) (gock.) von Meding. 
16. Gesetz 
vom 20. Juni 1916 
über die weitere Verlängerung der Landtagsmandate aus Anlaß 
des gegenwärtigen Krieges. 
Im Namen Seiner Hochsürstlichen Durchlaucht des Fürsten Heinrich XXW. 
Reuß Aelterer Linie verordnen 
Wir Deinrich der Siebenundzwanzigste 
von Gottes Gnaden Fürst Reuß Jüngerer Linie, 
Graf und Herr von Plauen, Herr zu Greiz, 
Kranichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein 
K. N. W. 
Regent des Fürstentums Reuß Aelterer Linie 
mit Zustimmung des Landtags, was folgt: 
81. 
Die durch die Gesetze vom 7. November 1914 und 18. November 1915