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haben zu Bekundung des Vorstehenden gegenwärtigen
TLTaudtagsabschied
ausfertigen lassen und unter Beidrückung Unseres Fürstlichen Insiegels Höchsteigen-
händig vollzogen.
Gegeben Schlos, Ebersdorf, den 28. Juni 1916.
(gez.) Heinrich XXVII.
(L 8.) (gock.) von Meding.
16. Gesetz
vom 20. Juni 1916
über die weitere Verlängerung der Landtagsmandate aus Anlaß
des gegenwärtigen Krieges.
Im Namen Seiner Hochsürstlichen Durchlaucht des Fürsten Heinrich XXW.
Reuß Aelterer Linie verordnen
Wir Deinrich der Siebenundzwanzigste
von Gottes Gnaden Fürst Reuß Jüngerer Linie,
Graf und Herr von Plauen, Herr zu Greiz,
Kranichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein
K. N. W.
Regent des Fürstentums Reuß Aelterer Linie
mit Zustimmung des Landtags, was folgt:
81.
Die durch die Gesetze vom 7. November 1914 und 18. November 1915