Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwölfter Jahrgang. 1884. (12)

Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
i 
Reichsamt des Innern. 
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Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Prännmerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
XII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 19. Dezember 1884. 9 51. 
Inhalt: 1. Statistik: Statistisches Waarenverzeichniß vom 4. Militär-Wesen: Festsetzung der für die Naturalverpflegung 
1. Januar 1885, sowie Verzeichniß der Massengüter zu vergütenden Beträge für das Jahr 1885 321 
" Seite 319 5. Btz eien. alcnsren z Verkeichiß) der zur Ein- 
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Y· * und Steuer-Wesen: Zollfreier Einlaß von Kolos 6. Konsulat-Wesen: Ernennung; — Exequatur-Ertheilung 
................ 321 
3, Finanz-Wesen: Nachweisung über Einnahmen des Reichs 7. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
vom 1. April bis Ende November 1884 320 Reichsgebtennnn:n:n:n: 322 
  
  
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 4. d. M. beschlossen, daß das nachskehend) abgedruckte 
revidirte statistische Waarenverzeichniß und das gleichfalls abgedruckte Verzeichniß der Massengüter, auf welche 
die Bestimmung im §. 11 Absatz 2 Ziffer 3 des Gesetzes vom 20. Juli 1879, betreffend die Statistik des 
Waarenverkehrs (Reichs-Gesetzblatt von 1879 S. 261), Anwendung findet, mit dem 1. Januar 1885 in 
Kraft trete. 
Berlin, den 4. Dezember 1884. 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. 
v. Boetticher. 
  
2. Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 4. Dezember d. J. beschlossen, daß auf Grund des §. 115 des 
Vereinszollgesetzes vom 1. Juli 1869 zu Strängen zusammengedrehte Kokosfasern (Kokosgarn) zur Anferti- 
gung von Tauwerk, Fußdecken u. s. w. mit dem Beding der Wiederausfuhr im weiterverarbeiteten Zustande 
unter den zur Sicherung des Zollinteresses geeigneten Kontrolen zollfrei eingelassen werden dürfen. 
  
*) Siehe die Beilage. 
  
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