Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwölfter Jahrgang. 1884. (12)

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Bekanntmachung. 
Auf Grund der Vorschriften im §. 9 Nr. 2 des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete 
Macht im Frieden vom 13. Februar 1875 (Reichs-Gesetzblatt Seite 52) ist der Betrag der für die Natural- 
Verpflegung zu gewährenden Vergütung für das Jahr 1885 dahin festgestellt worden, daß an Vergütung 
für Mann und TLag zu gewähren ist: 
mit Brot ohne Brot 
a) für die volle Tageskostt. 80 Pfg., 65 Pfg. 
b) fur die Mittagskostt. 40= 35 - 
e) für die Abendkost . 25= 20 = 
d) für die Morgenkost 15 10 - 
Berlin, den 17. Dezember 1884. Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Eck. 
  
  
Des Verzeichniß derjenigen Behörden (Kassen), an welche nach der vom Bundesrath unter dem 23. April 
1880 beschlossenen Anweisung ein Ersuchen um Einziehung von Gerichtskosten zu richten ist (Central-Blatt 
für das Deutsche Reich von 1880, Seite 604 ff.), erleidet in Folge der Errichtung eines Landgerichts in 
Memel vom 1. Januar 1885 ab die Aenderung, daß in der Spalte „Gehört zum Landgericht“ bei den 
Amtsgerichten in Heydekrug (a. a. O. S. 626), Memel (S. 637), Prökuls (S. 646) und Ruß 
(S. 649) statt „Tilsit“ zu setzen ist: „Memel“. 
  
6. Konufsulat-Wese n. 
  
—— 
Oeine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Hermann Brown zum Konsul in 
Auckland (Neu Seeland) zu ernennen geruht. 
  
Dem zum Konsul der Republik Costa Rica mit dem Amtssitze in Hamburg ernannten Herrn Hermann 
E. Meyer ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden. 
 
	        
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