Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwölfter Jahrgang. 1884. (12)

  
  
  
  
  
.. inweisun 
Lau- Waarenverzeichniß vinn in 9 Tarasatz 
fende für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten 
. · . es des Bruttogewichts). 
Nr Einfuhr gollirise. Bruttogewichts) 
1. 2. 3. 4. *( 5. 
47.]: dichte Gewebe, ge 243 Hierher gehören auch ombrirte oder jaspirte 
färbt, bedruckt 2c., mit dichte Gewebe, sowie überhaupt alle nicht 
Ausnahme der unter unter Nr. 43, 45, 46 und 54 begriffenen 
Nr. 46 und 54 be- dichten Gewebe. 
griffenen. · . 
48.—Posamentier-und2d3 Hierzu gehören insbesondere: Besätze (nicht 
Knopfmacherwaaren. von gewebten Zeugen); Borten (nicht ge- 
webte); Chenille; Dochte, gewebte oder 
geflochtene; Fransen; Lacets; Litzen; Netze, 
mit Ausnahme der Fischernetze; Schnüre; 
Schnürsenkel, auch mit Metallstiften; ge- 
webte oder geflochtene Spindelschnuren; 
Tressenwaaren aus Metallfäden in Ver- 
bindung mit Baumwollengespinnst; Baum- 
wollengespinnste in Verbindung mit 
Metallfäden; Weberlitzen aus baum- 
wollenen Schnüren. 
49.: Strumpfwaaren. 2033I2I. 
50.: undichte Gewebe,d03 Nämlich: rohe (aus rohem Garn verfertigte) 
rohe, mit Ausschluß Gewebe. Hierher gehört auch roher ge- 18 Fss. u. Kst. 
der unter Nr. 44 und musterter Tüll. 7 Bll. 
52 genannten. 
51.—: Gardinenstoffe, ge- 244 
bleicht und appretirt, 
auch gefärbt und be- Gemustert und ungemustrt 
ruckt. 
52.—: Gardinenstoffe, rohe. 245 
53.—zalle anderen undichten 245 Hierzu gehören: die meisten Arten von 
Gewebe, gebleicht, ge- Jaconet; ferner Musselin, Tüll, Marly, 
färbt, bedruckt. Gaze, soweit sie nicht unter Nr. 44, 50, 
51, 52 und 54 genannt sind. 
544.— :Spitzen und alle Stice-!d46 Spitzen, baumwollene, auch in Verbindung 
reien; Trimmings. mit Metallfäden; Stickereien, ohne Rück- 
sicht auf das verwendete Stickmaterial, 
wenn der Grundstoff, auf welchem die 
Stickerei ausgeführt ist, aus Baumwolle 
allein oder in Verbindung mit Leinen 
oder Metallfäden besteht; auch Trimmings 
(baumwollene spitzen= oder stickereiähnliche 
Artikel zu Bordüren 2c.). 
55.: baumwollene Fischer- 2 d Neue, sowie gebrauchte baumwollene Fischer- — 
netze. Anmerk. 1 netze, welche zur Fischerei noch verwend- 
  
  
  
bar sind, ungebleicht, gebleicht oder ge- 
färbt. 
  
 
	        
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