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Lau-
fende
Waarenverzeichniß
für die
Einfuhr.
Hinweisung
auf die
Nummer
des
Zolltarifs.
Bemerkungen.
Ta
rasatz
(in Prozenten
des Bruttogewichts).
2.
3.
4.
5.
1270.
1271.
1272.
(Hierin
Nr. 273.)
273.
1274.
1275.
1276.
1277.
1278.
Asbest.
Bimstein.
Cement.
In Nr. 272.
Erde (Garten-, Moor-und
Ziegelerde [Lehm))
Mergel; Sand, Kies
und Schlamm.
Farbenerden, natürliche,
mit Ausschluß der
weißen Kreide.
Flußspath, auch gemahlen.
Gips, auch gemahlen oder
geschlemmt.
Graphit.
7. Erden, Erze und edle Metalle.
7
–
–
Kommt auch unter den Namen „Amianth,
Bergflachs, Erdflachs, Federweiß, Stein-
flachs“ vor.
Auch gemahlen, geschlemmt oder geformt.
Hierher sind zu rechnen: Roman= oder Port-
land-Cement, Tuff (Tuffstein, Kalktuff,
Traß), Puzzolane, Puzzuolanerde (Puz-
zolanerde), Santorinerde. — Harzcement
gehört dagegen zu Nr. 813.
Als Ballast eingeführt werden diese Erden rc.
in den Verkehrsnachweisungen nicht an-
geschrieben. — Pfeifenerde (weißer Thon)
ist unter Nr. 281, anderer Töpferthon
unter Nr. 289, gefärbter Sand unter
Nr. 224 nachzuweisen.
Hierunter fallen insbesondere: Bolus (Ar-
menische, Lemnische, Maltheser, Strie-
gauer, Sienische, Siegel-Erde, terra di
Siena, terra sigillata); Grünerde; Kreide,
rohe, schwarze; Ocker (Ocher, Berggelb,
Gelberde, Satinober); Persianroth; Roth-
stein (Röthel oder rothe Kreide), roh in
Stücken, auch geschnitten ohne ander-
weite Zubereitung; Tyroler Erde, roh,
gemahlen oder geschlemmt; Umbra (Um-
ber, Umbraun, Kölnische Erde). — Da-
gegen ist rohe weiße Kreide in Stücken
unter Nr. 282, geschlemmte oder ge-
mahlene weiße Kreide unter Nr. 175,
geschnittene (weiße, schwarze oder rothe)
Kreide zum Zeichnen unter Nr. 78 nach-
zuweisen.
Hier ist roher und gebrannter natürlicher
Gips mit Einschluß von Gipsspath
(Marienglas) und Düngegips, sowie
künstlich dargestellter Gips (Annaline)
nachzuweisen.
Andere Benennungen sind: Eisenschwärze,
Reißblei, Wasserblei.
12 Fss.
2 Sck
10 Fss.
u. Kst.
2 Sck.
10 .
u. Kst.
2 Sck.