10.
11.
12.
13.
14.
— 24 —
.dem Konsulate zu Berlin:
die Provinzen Brandenburg, Sachsen und Hannover, das Herzogthum Anhalt und die
Fürstenthümer Lippe;
. dem Konsulate zu Kiel:
der südliche Theil der Provinz Schleswig-Holstein;
. dem Konsulate zu Flensburg:
der nördliche Theil der Provinz Schleswig-Holstein;
. dem General-Konsulate zu Frankfurt a./M.:
die Provinzen Westfalen, Hessen-Nassau und die Rheinprovinz, das Fürstenthum Waldeck,
sowie das Großherzogthum Hessen;
den Konsulaten zu Rostock und Wismar:
die Großherzogthümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz;
dem Konsulate zu Leipzig:
das Königreich Sachsen, mit Ausnahme der Stadt Dresden einschließlich ihres Weichbildes,
welche der dortigen russischen Gesandtschaft zugewiesen ist, die sächsischen Herzogthümer und
die thüringischen Fürstenthümer;
der Gesandtschaft zu München:
das Königreich Bayern;
der Gesandtschaft zu Stuttgart:
das Königreich Württemberg, daß Großherzogthum Baden und die hohenzollernschen Lande;
dem General-Konsulate zu Hamburg, zu dessen Ressort die Vize-Konsulate zu Emden und
Bremen gehören: ·
das hamburgische Gebiet, das Herzogthum Braunschweig und die Ufer der Unterelbe ein-
schließlich Cuxhaven;
15. dem Vize-Konsulate zu Bremen:
das bremische Staatsgebiet, die Ufer der Weser von Bremen bis Bremerhaven und das
Großherzogthum Oldenburg;
16. dem Konsulate zu Lübeck:
das lübische Staatsgebiet und das zu der Provinz Schleswig-Holstein gehörige Herzogthum
Lauenburg; . -
17. der Gesandtschaft zu Weimar:
das Großherzogthum Sachsen-Weimar.
5. Polizei-Wesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
S Name und Stand Alter und Heimath Behoͤrde, welche die Datun
2 6 " Grund der Bestrafung. Ausweisung Ausweisungs-
3 des Ausgewiesenen. beschlossen hat. beschiusses.
G#
1. 2. I 3. 4. . 6.
1.
Casimir Milun, Wirths-
sohn,
a. Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs:
geboren am 1. Dezembersschwerer Diebstahl (1 JahrsKöniglich preußischer Re-22. Dezember
1856 in Graudszen, Kreis Zuchthaus laut Erkenntniß Hlerunge Präsident zu 1883.
Wilkowischken, Gouvernement vom 28. Mai 1883), önigsberg,
Suwalki, Russisch-Polen,