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inweisun
Lau- Waarenverzeichniß de zu g Tarasatz
fende für die Nummer Brmerkungen. (in Prozenten
ö . es des Bruttogewichts).
Nr. Einfuhr golllarffe gewichts)
1. 2. 3. 4. 5.
441.Spielzeug von Holz, gro- 13f Hierher gehört grobes, blos gehobeltes oder
bes, ungefärbtes. geschnitztes, ungefärbtes Spielzeug, außer
Verbindung mit anderen Materialien —
Anderes Spielzeug von Holz fällt unter
Nr. 447. Musikalische Instrumente, welche
als Kinderspielzeug dienen, sind unter
Nr. 453 nachzuweisen.
442.Vorstehend nicht genannte 13 f Außer den vorstehend nicht genannten ge-
gefärbte, gebeizte, ge- färbten 2c. Tischler-, Drechsler= und 16 Ffl. u. Kst
firnißte, lackirte, polirte Wagnerarbeiten gehören hierher: unge- 6 Bl.
Tischler-,Drechsler= und färbte und gefärbte 2c. Tischler= 2c. Ar- ·
Wagnerarbeiten; auch beiten, in einzelnen Theilen mit unedlen
dergleichen Waaren Metallen, ungefärbtem oder blos ge-
(einschließlich der un- schwärztem lohgaren Leder, Glas, Steinen
gefärbten) in Verbin- (mit Ausnahme der Edel= und Halbedel-
dung mit anderen Ma- steine), Steinzeug, Fayence, Porzellan
terialien. verbunden; ferner Druckformen (Holz-
stöcke), nicht zum Druck auf Papier;
lackirtes Peddig.
443.Holzwaaren, feine, auch 13 g Hierzu gehören: alle Holzwaaren mit aus-!20 Ffsf. u. Kst.
in Verbindung mit gelegter oder Schnitzarbeit, eingepreßten) 13 Kob.
anderen Materialien, Verzierungen, feiner Malerei, Holzbronze: 9 ll.
mit Ausnahme von 2c.; seine Drechsler= und Schnitz-, sowie
Spielzeug. Kammmacherwaaren von Holzz eingelegte
Parquetbodentheile; alle diese Waaren
auch in Verbindung mit anderen Mate-
rialien, soweit sie dadurch nicht unter
Nr. 13 f, 13 h oder 20 des Zolltarifs
fallen; Holzbronze. — Spielzeug von
Holz, grobes, blos gehobeltes oder ge-
schnitztes, ungefärbtes, ist unter Nr. 441,
anderes Spielzeug von Holz unter Nr.
447 nachzuweisen
444. Horn= und Fischbeinstäbe, 1..a„ 20 Fss. u. 6st.
geebnete, glatte oder 13 Kb.
sonst zur Verwendung 9 Bll.
bereits vorgerichtete. Für Hornstäbe, zur
Verwendung vor-
gerichtet:
10 Kst.
445. Korbflechterwaaren, feine; 138 Korbflechterwaaren in Verbindung mit an--] 20 Fss. u. Kst.
Korbmöbel; gefärbte
Spangeflechte; Korb-
flechterwaaren in Ver-
bindung mit anderen
Materialien.
Ü
deren Materialien sind nur dann hier
nachzuweisen, wenn sie durch diese Ver-
bindung nicht unter Nr. 13 f, 13 h oder
20 des Zolltarifs fallen.
13 Kö.
9 Bll.