Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwölfter Jahrgang. 1884. (12)

  
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inweisun 
Lau- Waarenverzeichniß de zu g Tarasatz 
fende für die Nummer Brmerkungen. (in Prozenten 
ö . es des Bruttogewichts). 
Nr. Einfuhr golllarffe gewichts) 
1. 2. 3. 4. 5. 
441.Spielzeug von Holz, gro- 13f Hierher gehört grobes, blos gehobeltes oder 
bes, ungefärbtes. geschnitztes, ungefärbtes Spielzeug, außer 
Verbindung mit anderen Materialien — 
Anderes Spielzeug von Holz fällt unter 
Nr. 447. Musikalische Instrumente, welche 
als Kinderspielzeug dienen, sind unter 
Nr. 453 nachzuweisen. 
442.Vorstehend nicht genannte 13 f Außer den vorstehend nicht genannten ge- 
gefärbte, gebeizte, ge- färbten 2c. Tischler-, Drechsler= und 16 Ffl. u. Kst 
firnißte, lackirte, polirte Wagnerarbeiten gehören hierher: unge- 6 Bl. 
Tischler-,Drechsler= und färbte und gefärbte 2c. Tischler= 2c. Ar- · 
Wagnerarbeiten; auch beiten, in einzelnen Theilen mit unedlen 
dergleichen Waaren Metallen, ungefärbtem oder blos ge- 
(einschließlich der un- schwärztem lohgaren Leder, Glas, Steinen 
gefärbten) in Verbin- (mit Ausnahme der Edel= und Halbedel- 
dung mit anderen Ma- steine), Steinzeug, Fayence, Porzellan 
terialien. verbunden; ferner Druckformen (Holz- 
stöcke), nicht zum Druck auf Papier; 
lackirtes Peddig. 
443.Holzwaaren, feine, auch 13 g Hierzu gehören: alle Holzwaaren mit aus-!20 Ffsf. u. Kst. 
in Verbindung mit gelegter oder Schnitzarbeit, eingepreßten) 13 Kob. 
anderen Materialien, Verzierungen, feiner Malerei, Holzbronze: 9 ll. 
mit Ausnahme von 2c.; seine Drechsler= und Schnitz-, sowie 
Spielzeug. Kammmacherwaaren von Holzz eingelegte 
Parquetbodentheile; alle diese Waaren 
auch in Verbindung mit anderen Mate- 
rialien, soweit sie dadurch nicht unter 
Nr. 13 f, 13 h oder 20 des Zolltarifs 
fallen; Holzbronze. — Spielzeug von 
Holz, grobes, blos gehobeltes oder ge- 
schnitztes, ungefärbtes, ist unter Nr. 441, 
anderes Spielzeug von Holz unter Nr. 
447 nachzuweisen 
444. Horn= und Fischbeinstäbe, 1..a„ 20 Fss. u. 6st. 
geebnete, glatte oder 13 Kb. 
sonst zur Verwendung 9 Bll. 
bereits vorgerichtete. Für Hornstäbe, zur 
Verwendung vor- 
gerichtet: 
10 Kst. 
445. Korbflechterwaaren, feine; 138 Korbflechterwaaren in Verbindung mit an--] 20 Fss. u. Kst. 
  
Korbmöbel; gefärbte 
Spangeflechte; Korb- 
flechterwaaren in Ver- 
bindung mit anderen 
Materialien. 
  
  
Ü 
deren Materialien sind nur dann hier 
nachzuweisen, wenn sie durch diese Ver- 
bindung nicht unter Nr. 13 f, 13 h oder 
20 des Zolltarifs fallen. 
  
13 Kö. 
9 Bll.
	        
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