Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
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Zu beziehen durch ulle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgaug sechs Mark.
XII. Jahrgang. 6 Berlin, Freitag, den 8. Februar 1884. OSW.
Inhalt: 1. Zoll= und Stener-Wesen: Mittelwerth des 2. Konsulat-Wesen: Exequatur-Ertheiluig 28
österreichischen Gulden Gold bei Berechnung der Wechsel-
stempelsteuer 2c.; — Veränderungen im Bestande und in 3. Polizei= Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
den Befugnissen von Zoll= und Steuerstellen. Seite 27 Reichsgebteee : : 28
1. Zoll= und Steuer-Wesen.
Bekanntmachung,
betreffend
den Mittelwerth des österreichischen Gulden Gold bei Berechnung der Wechselstempelsteuer und
der Reichsstempelabgabe.
In Ergänzung des Beschlusses vom 19. Januar 1882 (vergl. Bekanntmachung vom 1. Februar 1882,
Central-Blatt S. 26) hat der Bundesrath in seiner Sitzung vom 24. Januar d. J. beschlossen, daß zum
Zweck der Berechnung der Wechselstempelsteuer und der Reichsstempeloabgabe von ausländischen Aktien, Renten-
und Schuldverschreibungen der Mittelwerth von Einem österreichischen Gulden Gold auf 2 J/ zu be-
stimmen sei.
Berlin, den 6. Februar 1884. Der Reichskanzler.
In Vertretung: v. Burchard.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 24. Januar d. J. beschlossen, dem Königlich preußischen Haupt-
steueramt zu Wesel die Ermächtigung zur Abfertigung von Waaren der Nummern 22 e und t#, und dem
Großherzoglich hessischen Hauptsteueramt zu Worms die Ermächtigung zur Abfertigung von Waaren der
Nummern 2 c 1, 2, 3 und 22 a, b, e und f des Zolltarifs zu andern als den höchsten Zollsätzen der be-
treffenden Tarifpositionen zu ertheilen.