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mit anderen Spinn-
stoffen und zugleich in
Verbindung mit Metall-
fäden.
770 genannten. — Hierher gehören auch
Gold oder Silberstoffe aus Gold= bezw.
Silbergespinnst oder Lahn und Tressen-
waaren aus Metallfäden, mit Beimischung
von Seide und anderen Spinnmaterialien,
sowie Seidengespinnst, gemischt mit
anderen Spinnstoffen und zugleich in
Verbindung mit Metallfäden.
.. Hinweisun
Lau- Waarenverzeichniß auf ¾ Tarasatz
fende für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten
. Einfuhr. es «
Nr fuhr gollariss. des Bruttogewichts).
1. 2. 3. 4. 5.
758. Seidenabfälle, auch von 30 a Hierher gehört auch Zupfseide
gefärbter Seide. 16 N. u. Kst.
759. Seidenkokons, auch Ab- 3E0 S33s...n„ «
fälle davon.
760. JSeidenwatte. 30 b Gefärbt und ungefürt 16 Fss. u. Kst.
761. Floretseide (Schappe), 3zocEeeee 9 Bll.
gefärbt; auch gefärbter Für Seide und
Zwirn aus Floret= Floretseide, ge-
seide. färbt:
762. Seide, andere gefärbte; 3E00 44. 5 Bll.
seidene und halbseidene
Lacets.
763.Zwirn aus Rohseide, 30 d D. h. abgehaspelte, demnächst filirte und16 Fs. u. Kst.
gefärbt und ungefärbt. sodann zusammengezwirnte Seide (Näh-,9 Bll.
seide, Knopflochseide, Heftseide und der-
gleichen), gefärbt und ungefärbt.
764. In Nr. 767.
765. Seidene Posamentier- und 30e Auch Tressenwaaren aus Metallfäden in
Knopfmacherwaaren, Verbindung mit Seide oder Floretseide,
auch in Verbindung sowie Seidengespinnst in Verbindung
mit Metallfäden; sei- mit Metallfäden gehören hierher.
dene Saiten.
766. Seidene Strumpfwaaren, 309.......................
auch in Verbindung
mit Metallfäden.
767.Seidene Zeuge, Tücher, 30e Hierher gehören rohe, gefärbte, bedruckte,
Gierin Bänder, Shawls 2c., ombrirte, glatte, brochirte, gemusterte,
Nr. 764) auch in Verbindung undichte, sammet= oder plüschartige Zeuge,
mit Metallfäden, mit sowie Tücher, Bänder (auch Sammet-
Ausnahme der unter bänder), Shawls 2c. von reiner Seide
Nr. 765, 766, 769 oder Floretseide, auch in Verbindung 22 Kst.
und 770 genannten. mit Metallfäden; ferner Gold= oder 13 Bll.
Silberstoffe aus Gold= bezw. Silber-
gespinnst oder Lahn, mit Beimischung
von Seide oder Floretseide, mit Aus-
nahme der unter Nr. 765, 766, 769
und 770 genannten.
768.Seidenwaaren, gemischt 30e Mit Ausnahme der unter Nr. 769 und