Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwölfter Jahrgang. 1884. (12)

111 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
gau- Waarenverteichnij dinweisuna Tarasat 
fende für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten 
Einfuhr. es des Bruttogewichts). 
Nr führ Jolltarifs. gewichte) 
1. 2. 3. 4. 5. 
800. Steinwaaren in anderer!32 Mit Ausnahme der unter Nr. 596 fallenden6 Ffss. u. Kst. 
Verbindung als mit Statuen 2c. und der durch ihre Verbin- 
unpolirtem, unlackirtem dung mit anderen Materialien unter 
Holz oder Eisen. Nr. 20 des Zolltariss fallenden Stein- 
waaren. — Hierher gehören auch As- 
bestwaaren (mit Ausschluß der Asbest- 
gewebe, des Asbestpapiers und der As- 
bestpappen) in Verbindung mit anderen 
Materialien als unpolirtem, unlackirtem 
Holz oder dergl. Eisen, soweit sie dadurch 
nicht unter Nr. 20 des Zolltarifs fallen. 
34. Steinkohlen, Braunkohlen, Koks, Torf, Torfkohlen. 
+801. Braunkohlen. 3444.5 — 
1802. Koks. 34....................... —- 
1803.Steinkohlen. 34 Auch Anthracit ist hier nachzuweisen — 
1804. Torf. 34 Torskohlen fallen unter Nr. 86 — 
1805. Torfstreu. 34....................... 2 Bll. 
(11806. Vorstehend nicht genann- 34 Hierher sind zu rechnen: Briquettes; Car-20 Ffss. u. Kst. 
tes Brennmaterial. bolein; Zündsteine; geformte Kohlen mit!? Bll. 
Ausnahme der unter Nr. 407 fallenden; 1 Sck. 
Kugeln aus Hobelspänen, in Harz ge- 
taucht; Torfkohlen 2c. 
35. Stroh= und Bastwaaren. 
807.]Ordinäre Matten und 35 a Hier sind nachzuweisen: ordinäre Matten — 
  
  
  
Fußdecken aus Bast, 
Stroh, Schilf, Gras, 
Wurzeln, Binsen und 
dergleichen; auch andere 
ordinäre Stroh-, Bast- 
und Schilfwaaren. 
  
  
  
und Fußdecken aus Bast, Stroh, Schilf, 
Gras, Wurzeln, Binsen und dergleichen; 
Backkörbe aus gewundenem oder gedrehtem 
Stroh, auch in Verbindung mit Bast 
oder Holz; Bastseile; Bastkörbe für 
Cigarren; Flaschenenveloppen von Stroh; 
Strohseile (Strohstricke); ordinäre Stroh- 
sitze, auch mit Holzrahmen; ordinäre 
Schuhe von Stroh, Bast oder Schilf; 
alle diese Gegenstände gefärbt oder un- 
gefärbt. — Decken (Fußdecken) aus 
Manillahanf-, Kokos-, Jute= und ähn- 
lichen Fasern sind dagegen unter Nr. 563 
bezw. 565, Manillahanfgeflechte anderer 
Art und Bänder, aus Manilla= oder 
Aloehanf geflochten, unter Nr. 809 nach- 
zuweisen. 
1) Hiervon gehören zu den Massengütern nur Torfkohlen. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.