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.. inweisun
Lau- Waarenverzeichniß 7 die Tarasatz
fende für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten
Nr. i es ichts).
Nr. Einfuhr golltarifs des Bruttogewichts)
1. 2. 3. 4. 5.
41. Wolle, einschließlich der anderweit nicht genannten Thierhaare, sowie Waaren daraus.
860.
861.
+ 862.
863.
864.
865.
866.
867.
Alpacca-, Kaschmir-, Vi-
cogne-Wolle, Kameek,
Ziegen= und Angora-
haare, ungefärbt, un-
gemahlen.
Hasen-, Kaninchen-,
Biber-, Affen-, Bisam-
ratten= und Nutria-
haare.
Hunde-, Rindvieh= und
ähnliche grobe Thier-
haare.
Kämmlinge,
ungemahlen.
Schafwolle,
ungemahlen.
Shuddywolle, gefärbt oder
ungefärbt; Wollenab-
fälle.
ungefärbt,
ungefärbt,
Wolle und Haare der
unter Nr. 860, 863
und 864 genannten
Art, gefärbt, ge-
mahlen.
Gekämmte Wolle.
41
41a
41a
41 a
41a
41a
41 a
41b
Hierher gehören die Haare des Alpacca-
schafs, des Guanaco, des Lama, des
Kameels, des Schafkameels (vicuna), der
Hausziege und aller anderen zum Ge-
schlecht der Ziegen gehörigen Thiere,
roh, gehechelt, gebleicht, gesotten oder
gewaschen; auch in Lockenform gelegt.
Hierunter fallen insbesondere die zur Hut-
fabrikation geeigneten Haare, roh, ge-
hechelt, gebleicht, gesotten, gefärbt oder
gemahlen; auch in Lockenform gelegt.
Auch Schweinehaare mit Ausnahme der
Borsten, Pferdehaare vom Fell, bei der
Gerberei gewonnene Abfall= oder Dünge-
haare, Gerberwolle (Pelade) 2c.
Kämmlinge (Wollflocken, ausgekämmte
Wolle).
RNoh, gehechelt, gebleicht, gesotten, ge-
waschen oder in Lockenform gelegt.
Shuddywolle kommt auch unter den Be-
nennungen „Shoddy-, Mungo-, Lumpen-,
Zupf-, oder Kunstwolle“ vor. — Als
Wollenabfälle sind hier Abfälle von
wollener Watte, alte abgenutzte Stücke
von dergl. Watte, Abfälle von Geweben
und Filzen aus Wolle und den der
Wolle gleichgestellten Thierhaaren, sowie
Abfälle beim Tuchscheeren, von der
Wollenspinnerei und Wollenweberei
(Scheerwolle, Flockwolle, Tuchtrümmer)
nachzuweisen.
IEEIIIIIIEIIEEIIIEBIEIIIIIEIEMIEEIIIIIIIIIEIEIIEIIIIIIIIIIIII—
Vließe zu Vorgespinnsten (Züge oder Bänder).