Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwölfter Jahrgang. 1884. (12)

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Lau- 
fende 
— 133 — 
  
  
  
Waarenverzeichniß 
für die 
Ausfuhr und Durchfuhr. 
Hinweisung 
auf die 
Nummer 
des 
Zolltarifs. 
Bemerkungen. 
  
Tarasatz 
(in Prozenten 
des Bruttogewichts). 
  
  
2. 
  
3. 
  
4. 
  
5. 
  
67. 
68. 
(Hierin 
Nr. 67.) 
69. 
70. 
71. 
  
4. Bürstenbinder= und Siebmacherwaaren. 
In Nr. 68. 
Bürstenbinderwaaren, 
grobe. 
Siebmacherwaaren, grobe. 
Bürstenbinderwaaren, 
feine; Pinsel aus 
Haaren oder Garn. 
Siebmacherwaaren, feine. 
  
42 1 u. 2 
452 
4b 
4b 
  
Auch in Verbindung mit Holz oder Eisen 
ohne Politur und Lack; grobe Besen, 
auch in Verbindung mit rohem Bambus- 
rohr. Hierher gehören auch: Pinsel aus 
vegetabilischen Fasern, Abstauber aus un- 
gefärbten Federn und grobe Pinsel aus 
Borsten ohne weitere oder nur in Ver- 
bindung mit Holz oder Eisen ohne Po- 
litur und Lack; ferner Kardätschen 
(Pferdebürsten) in Verbindung mit un- 
polirtem, unlackirtem Holz oder dergleichen 
Eisen. 
Nämlich: mit Siebböden von Holzspan oder 
Eisendraht in Verbindung mit unpolir- 
tem, unlackirtem Holz oder dergleichen 
Eisen. 
Hierher gehören auch: Abstauber aus ge- 
färbten Federn und feine Borstenpinsel; 
Abstauber aus Federn und Borstenpinsel, 
sowie Bürstenbinderwaaren in Verbindung 
mit anderen Materialien, soweit sie da- 
durch nicht unter Nr. 4 a oder Nr. 20 
des Zolltarifs fallen; Bürsten, deren 
Holzplatte mit Zeugstoff oder Stickereien 
überzogen ist; Frottirhandschuhe aus 
ganz grobem Zeugstoff, mit Roßhaaren 
oder Borsten besetzt; Haarbüsche zu Hel- 
men 2c.; Pinsel aus Haaren oder Garn, 
auch in Verbindung mit anderen Ma- 
terialien, mit Ausnahme der hierdurch 
unter Nr. 20 des Zolltarifs fallenden. 
Nämlich: mit Siebböden von Messingdraht, 
Pferdehaaren 2c.; auch Siebmacherwaaren 
in Verbindung mit polirtem oder lackir- 
tem Holz oder dergleichen Eisen oder in 
Verbindung mit anderen Materialien, 
soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20 
des Zolltarifs fallen. 
  
—— 
16 Fff. u. Kst. 
Bll. 
2 
20 Fss. u. Kst. 
 
	        
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