Hinweisung
Lau- Waarenverzeichnif auf die Tarasatz
fende für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten
Nr. Ausfuhr und Durchfuhr. des des Bruttogewichts).
Zolltarifs.
1. 2. z. 4. 5.
237.latten und Bleche aushe2 Hierher gehören auch polirte 2c. Platten
schmiedbarem Eisen: aus Eisenguß. — Rohe oder nur ab-
polirt, gefirnißt, lackirt, geschliffene Platten (einschließlich der
verkupfert, verzinkt Belegplatten) aus Eisenguß fallen da-
oder verbleit. gegen unter Nr. 243, verzinntes Eisen-
blech (Weißblech) unter Nr. 238.
238.Weißbleich (verzinntes 222220
Eisenbleich), auch
lackirt.
(1#239.Eisen= und Stahldraht: 6 d Als Eisendraht (Stahldraht) wird alles in
(Hierin mit Ausschluß des Form von Bunden, Ringen 2cc. aufge-
Nr. 241.) unter Nr. 240 ge- wundene, gewalzte oder gezogene Eisen
nannten. behandelt. Auch polirter, geplätteter
oder faconnirter Eisen= oder Stahldraht
ist hier nachzuweisen. — Dagegen ist
verkupferter, verzinnter, verzinkter, ver-
bleiter oder gefirnißter Eisen= und Stahl-
draht unter Nr. 240, mit Papier über-
zogener Eisen= und Stahldraht (Papier=
draht) unter Nr. 260, mit Kautschuck
oder Guttapercha überzogener 2c., sowie
dergleichen Draht, welcher von anderen
Materialien (Hanf, Baumwollengarn,
Kupferblech r2c.) weiter umschlossen ist,
unter Nr. 508, mit Gespinnstfäden
übersponnener unter Nr. 530 anzu-
schreiben.
240.: verkupfert, verzinnt, 6GC64
verzinkt, verbleit oder
gefirnißt.
241.In Nr. 234 bezw. 239.
1 242.Geschützmunition auss Cela Weiter bearbeitete Geschützmunition aus
Eisenguß, rohe. Eisen fällt unter Nr. 254.
+ 243. Andere ganz grobe EisenGel##Hierher gehören auch rohe oder nur abge-
waaren aus Eisenguß. schliffene Platten (einschließlich der Beleg-
platten), sowie Herzstücke (Kreuzungsstücke
von Eisenbahngeleisen) und Roststäbe
aus Eisenguß.
1) Hiervon gehören zu den Massengütern nur: Eisen= und Stahlwalzdraht, d. h. alles in Form
aufgewundene gewalzte Eisen.
10 Fss. u. Kst.
10 Fss. u. Kst.
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4 Bll.
von Bunden, Ringen 2c.
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