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.. inweisun
Lau- Waarenverzeichniß vinn in s Tarasatz
fende für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten
es «
Nr.AusfuhrundDutchfuhr. golltarifs. des Bruttogewichts).
1. 2. 3. 4. 5.
Noch:
(260.)Feine Eisenwaaren, mit Ge3—— 6e 3j oder 20 fallen; Eisen= und Stahl--
(Hierin Ausschluß der unter draht, mit Papier überzogen (Papier-
Nr. 262.) Nr. 261 und 263 ge- draht) 2c. — Spielzeug aus Eisen ist
nannten. unter Nr. 261 nachzuweisen.
261.pielzeug aus Eisen. 6e3—9Musikalische Instrumente, welche als Kinder-
(Hierin spielzeug dienen, sind unter Nr. 453
Nr. 264.) nachzuweisen.
262. In Nr. 260.
263.Hatentachsen. 6ce36 G66
264.JIn Nr. 261.
265. Gewehre für Kriegszwecke Ge33y3 3„
266. Jagd= und Luxusgewehre, 6e3ybAuch Windbüchsen gehören hierher 1 gst
267. Nähnadeln. 6e3#Fuch dergleichen mit vergoldeten Oesen. — . 7 u. Kst.
Nähnadeln zu Nähmaschinen sind unter u
Nr. 463 nachzuweisen. 4 B.
268.Schreibfedern aus StahlGe3 nuch mit vergoldeten Spitzen, ingleichen
oder anderen unedlen noch nicht völlig fertig gearbeitete.
Metallen.
269. Uhrfournituren und Uhrr6e3Hierher gehören auch elektrische und andere
werke aus unedlen Uhrzeigerwerke. — Uhrwerke zu Thurm-
Metallen. uhren werden unter Nr. 257, Uhrfour-
nituren und Uhrwerke, ganz oder theil-
weise aus edlen Metallen oder aus un-
edlen, echt vergoldeten oder versilberten
oder mit Gold oder Silber belegten
Metallen unter Nr. 518 bezw. 519
nachgewiesen.
7. Erden, Erze und edle Metalle.
1 270.sbest. 7 Kommt auch unter den Namen „Amianth,
Bergflachs, Erdflachs, Federweiß, Stein-12 Fss. u. Kst.
flachs“ vor. 2 Sck.
1271. Binstein. 7 Auch gemahlen, geschlemmt oder geformt.
1272.Cement, künstlicher. 7 Roman= oder Portland-Cement Dv
1273.Cement, natürlicher, auch 7 Hierher sind zu rechnen: Tuff ufsfstein,
gemahlen oder ge- Kalktuff, Traß), Puzzolane, Puzzuolanerde
schlemmt. (Puzzolanerde), Santorinerde. — Harz-
cement gehört dagegen zu Nr. 813. 10 Fss
1274. Erde (Garten-, Moor- 7 Als Ballast ausgeführt werden diese 2 Sck.
und Ziegelerdel Lehm));
Mergel; Sand, Kies
und Schlamm.
Erden rc. in den Verkehrsnachweisungen
nicht angeschrieben. Pfeifenerde
(weißer Thon) ist unter Nr. 281, ande-
rer Töpferthon unter Nr. 289, gefärbter
Sand unter Nr. 224 nachzuweisen.