Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwölfter Jahrgang. 1884. (12)

  
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-.. inweisun 
Lau- Waarenverzeichniß vinn su 8 Tarasatz 
fende für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten 
Nr. Avusfuhr und Durchfuhr. es s8 « 
fuh chfuh gollarife des Bruttogewichts). 
1. 2. 3. 4. 5. 
+ 316. Vorstehend nicht genannte 8 Hierzu sind zu rechnen: Chinesisches Gras] 2 Bll. u. Sck. 
vegetabilische Spinn- und Kunstwolle daraus; Flachsbaumwolle 
stoffe. (Patentwolle, chemisch präparirter Flachs), 
auch gefärbt; Waldwolle 2c. 
9. Getreide und andere Erzengnisse des Landbaus. 
+ 317.] Bohnen, genießbare, 9a Die unter Nr. 317, 318, 320 und 321 
trockene. aufgeführten Hülsenfrüchte, im Kraut ge- 
"„ trocknet aus= oder durchgehend, werden 
318.Erbsen, trockene; auch 9 a unter Nr. 359 nachgewiesen. Frische 
Kichererbsen und Wicken. Hülsenfrüchte als Gemüse gehren unter 
Nr. 341, geschälte oder gestampfte unter 
# 319. Hafer. 9 Nr. 670, unreife getrocknete Erbsen unter 
Nr. 663. Auch Moorhirse (Dari, Darri, 
20. Ki Z„ Durrha, Sorghum tartaricum), sowie 
41 320. Hirse, rohe da Panicum (italienische Hirse) gehören 
zu Nr. 320, gestampfte oder abgeschälte 
1321. Linsen. 9 a Hirse zu Nr. 670. — Gemenge aus 
· verschieden tarifirten Getreidearten oder 
aus Getreide und anderen Erzeugnissen 
+ 322. Noggen. 9a des Landbaus sind, wenn für dergleichen 
Gemenge ein besonderer Zollsatz nicht,Sck 
· vorhanden ist, unter derjenigen Nummer « " 
323.Spelz (Dinkel, Vesen). 9 a anzuͤschreiben, welcher der mit dem höchsten 
Zollsatz belegte Bestandtheil des Gemenges 
angehört, sofern dieser nicht in einer für 
324. Weizen. 9 a unerheblich zu erachtenden Menge vor- 
handen ist. Für unerheblich gilt ein Be- 
3— ; standtheil bei Gemengen aus verschieden 
1 3r5. Vorsehend nicht gengrn te 5 tarifirten Getreidearten 2c., wenn das 
Nr. 9 a des Zolltarifs. Gewichtdesselben nicht mehr als 10 Prozent 
326. Buchwei 9b von dem Gewichte des Gemenges be— 
326. Buchweizen. · trägt. Gemenge aus Getreidearten, 
welbe gleichen Zollsätzen unterliegen, 
« sind bei derjenigen Getreideart nachzu— 
r 327. Gerste. 5b weisen, welche im Gemenge augenschein- 
lich den überwiegenden Bestandtheil 
328. Mais. 9b bildet. 
329. Malz. 90 Malz, gebranntes, auch dergleichen gemah- 
« lenes, fällt unter Nr. 645. 
+ 330.Anis; Fenchel; Koriander; 9 d Hierzu gehört auch Cumin (römischer Sck 
Kümmel aller Art. Kümmel), sowie Schwarzkümmel (semen # “ * 
  
  
  
  
  
  
nigellae s. melanthil). — Sternanis 
ist unter Nr. 634 nachzuweisen. 
  
  
  
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