Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwölfter Jahrgang. 1884. (12)

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.. Hinweisun 
Lau- Waarenverzeichniß auf die g Tarasatz 
fende für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten 
es 
Nr. JAusfuhr und Durchfuhr. golltarifs des Bruttogewichts). 
1. 2.0 3. 4. 5. 
436. Holzdraht, gefärbter. 13 f Holzstäbchen zur Zündholzfabrikatio 16 u. Kst. 
437.Horn= und Fischbeinstäbe. 13f u. g Hornstäbe" sind Stäbe von Büffel- oder18 Fsl. 
(Hierin anderen Thierhörnern (Surrogate für15 Kst. 
Nr. 444.) Fischbein). — Wallfischbarden (rohes3 Kob. 
Fischbein) fallen unter Nr. 412. 8 Bll. 
438. In Nr. 428. 
439. Korkwaaren, grobe. 13f Zu den groben Korkwaaren gehören: ge- 
schnittene (bearbeitete) Korkplatten und 
Korkscheiben; Streifen, Würfel= und 
Rindenspunde, Korkfender (netzartig um- 
strickte Korkstücke). — Feine Korkwaaren 
fallen unter Nr. 446. 
440. Möbel= und Möbelbe- 13f Hierher gehören: Möbel und Möbelbestand- 
standtheile von harten theile von harten Hölzern, alle fournirten 
Hölzern, sowie alle Möbel und Möbelbestandtheile, mit Aus- 
fournirten Möbel und nahme der unter Nr. 443, 449 und 450 
Möbelbestandtheile; nachzuweisenden feinen bezw. gepolsterten Fss. u. Kst 
auch dergleichen in Ver- Möbel; dergleichen Möbel in einzelnen Bl. « 
bindung mit anderen Theilen in Verbindung mit unedlen 
Materialien. Metallen, lohgarem Leder, Glas, Steinen 
(mit Ausnahme der Edel= und Halbedel- 
steine), Steinzeug, Fayence oder Porzellan. 
441.Spielzeug von Holz, 13t Hierher gehört grobes, blos gehobeltes oder 
grobes, ungefärbtes. geschnitzes, ungefärbtes Spielzeug, außer 
Verbindung mit anderen Materialien. — 
Anderes Spielzeug von Holz fällt unter 
Nr. 447. Musikalische Instrumente, welche 
als Kinderspielzeug dienen, sind unter 
Nr. 453 nachzuweisen. 
  
442. In Nr. 432. 
443. Holzwaaren, feine, auch 138 Hierzu gehören: alle Holzwaaren mit aus- 20 9 u. Kst. 
in Verbindung mit gelegter oder Schnitzarbeit, eingepreßten 
anderen Materialien, Verzierungen, feiner Malerei, Holzbronze9 Bll. 
mit Ausnahme von 2c.; seine Drechsler= und Schnitz-, sowie 
Spielzeug. Kammmacherwaaren von Holzz eingelegte 
Parquetbodentheile; alle diese Waaren 
  
auch in Verbindung mit anderen Mate- 
rialien, soweit sie dadurch nicht unter 
Nr. 13 f, 13h oder 20 des Zolltarifs 
fallen; Holzbronze. — Spielzeug von 
Holz, grobes, blos gehobeltes oder ge- 
schnitztes, ungefärbtes, ist unter Nr. 441, 
anderes Spielzeug von Holz unter Nr. 447 
nachzuweisen. 
  
  
  
 
	        
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