. Die Beförderung geschieht nur auf offenen Wagen.
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Während des Transports etwa schadhaft gewordene Gefäße werden sofort ausgeladen und
mit dem nach vorhandenen Inhalte für Rechnung des Versenders bestmöglichst verkauft.
Auf eine Abfertigung im Zollansage-
verfahren, welche eine feste Bedeckung und Plombirung der Wagendecke erforderlich machen
würde, wird die Beförderung nicht übernommen.
Die Bestimmungen der vorstehenden Nr. 3 gelten auch für die Gefäße, in welchen diese
Stoffe befördert worden sind. Derartige Gefäße sind stets als solche zu deklariren.
Wegen der Zusammenpackung mit anderen Gegenständen vergl. Nr. XXXIX.
Bei der Ver= und Entladung dürfen die Körbe oder Kübel mit Glasballons nicht auf
Karren gefahren, noch auf der Schulter oder dem Rücken, sondern nur an den an den
genannten Behältern angebrachten Handhaben getragen werden.
Die Körbe und die Kübel sind im Eisenbahnwagen in Sand einzubetten und an den
Wänden des Wagens, sowie unter einander durch Stricke zu befestigen. Die Verladung
darf nicht übereinander, sondern nur in einer einfachen Schicht nebeneinander, erfolgen.
Jedes einzelne Kollo ist mit einer deutlichen, auf rothem Grund gedruckten Aufschrift
„Feuergefährlich" zu versehen; an den Wagen, und zwar diese überragend, ist eine rothe
weithin sichtbare Tafel mit der Aufschrift „Vorsichtig rangiren“ anzubringen.
Außerdem finden die Bestimmungen unter Nr. XVI 4 Anwendung.
Die vorstehend unter I und II A aufgeführten Bestimmungen treten mit dem 1. Mai 1885, die
übrigen mit dem 1. Juli 1885 in Kraft.
Berlin, den 20. April 1885.
Der Reichskanzler.
v. Bismarck.
6. Polizei-Wesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum
. Jx
* * m Ausweisung zuzenn 8
5 des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschluel.
S
1. 2. l 3. 4. 5. 6.
Auf Grund des 8. 362 des Strafgesetzbuchs:
1. [Vincenz Minarcsik,geboren 1869 zu Viszoka, Komitat Landstreichen und HKöniglich preußischer Re-/10. April
Drahtbinder, Te, Ungarn, ebendaselbst ortsan. Betteln, Hlerunge Präsident zus d. J.
gehörig, otsdam,
2. Anton Drost, Schnei-geboren am 21. Januar 1868 zu Frank. Diebstahl und Land-Königlich preußischer Re. 23. März
derlehrling, stadt, Bezirk Mistekl, Mähren, eben= streichen, Hernugs- Präskdent zu d. J.
daselbst ortsangehörig, ppeln,
3. Wenzel Koudelka, geboren am 28. September 1852 zu|Betteln im wieder-Königlich preußischer Re-8. April
Schuhmachergeselle, Starkenbach, Bezirk Gitschin, Böhmen, holten Rückfall, gierungs = Präsident zu|d. J.
ebendaselbst ortsangehörig, Breslau,