Central-Glatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark.
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XIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 12. Juni 1885. W 24.
Inzalte lichen und Steuer-Wesen Ermittelung des 3. Konsulat-Wesen: Ernenunngg 236
ettogew von Kandiszucker in Kisten; — desgl. des 4. Versicherun « .
-· « . ·- gs-Wesen: Bekanntmachung, betreffend die An-
Brutto· und Nettogewichts von Kristallzucker in Sächen meldung unfallversicherungspflichtiger Betriebe 236
2. Bank-Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende 5. Polizei= Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
Mai 188585. .... 234 Reichsgebiete.. ..... 240
1. Zoll- und Steuer-Wesen.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 21. Mai d. J. beschlossen,
die Bundesrathsbeschlüsse vom 19. November 1871, vom 4. Mai 1873 und vom 1. Februar
1879 (Central-Blatt für das Deutsche Reich Jahrgang 1879 Seite 124) durch folgende Bestim-
mungen zu ergänzen:
1. Die probeweise Verwiegung zur Feststellung des Nettogewichts des mit dem Anspruch auf
Steuervergütung zur Ausfuhr angemeldeten Kandiszuckers in Kisten darf auf mindestens
2 Prozent der Kollizahl der gesammten Waarenpost beschränkt werden.
2. Bei Abweichungen zwischen dem deklarirten und dem ermittelten Nettogewicht des zur Ab-
fertigung gestellten Kandiszuckers in Kisten hat die Nettoverwiegung der ganzen Waarenpost
nur dann einzutreten, wenn das ermittelte Gewicht der einzeln netto verwogenen Kolli um
mehr als 2 Prozent hinter dem deklarirten Gewicht zurückbleibt.
r Lcsser der Ausgangsabfertigung von Zucker hat der Bundesrath in seiner Sitzung vom 21. Mai d. J.
es en:
daß die von dem Bundesrath getroffenen Bestimmungen über die Ermittelung des Bruttogewichts
und des Nettogewichts für den mit dem Anspruch auf Steuervergütung nach dem Auslande zu
versendenden Rohzucker in Säcken (zu vergl. Central-Blatt für das Deutsche Reich Jahrgang 1879
Seite 141, Jahrgang 1883 Seite 81) in Zukunft auch bei der zollamtlichen Abfertigung des
mit dem Anspruche auf Steuervergütung nach dem Auslande zu versendenden Kristallzuckers in
Säcken Anwendung finden.
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