Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreizehnter Jahrgang. 1885. (13)

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im Bezirke des Kameralamts Horb: 
den Grenzsteuerämtern zu Eutingen, Eyach und Wiesenstetten und dem Ortssteueramte zu Rexingen, 
im Bezirke des Kameralamts Kapfenburg: 
den Grenzsteuerämtern zu Bopfingen und Pflaumloch, 
im Bezirke des Kameralamts Leonberg: 
dem Grenzsteueramte zu Weil der Stadt und dem Ortssteueramte zu Hemmingen, 
im Bezirke des Kameralamts Maulbronn: 
dem Ortssteueramte zu Dürrmenz, 
im Bezirke des Kameralamts Mergentheim: 
den Grenzsteuerämtern zu Kreglingen und Weikersheim, 
im Bezirke des Kameralamts Münsingen: 
dem Ortssteueramte Buttenhausen, 
im Bezirke des Kameralamts Neuenbürg: 
den Grenzsteuerämtern zu Enzklösterle, Herrenalb. Ottenhausen und Wildbad, 
im Bezirke des Kameralamts Neuenstadt: 
den Grenzsteuerämtern zu Gundelsheim, Kochendorf, Möckmühl, Neckarsulm und Oedheim, 
im Bezirke des Kameralamts Neuffen: 
dem Grenzsteueramte zu Nürtingen, 
im Bezirke des Kameralamts Oberndorf: 
den Grenzsteuerämtern zu Alpirsbach, Epfendorf, Lauterbach und Schramberg, 
im Bezirke des Kameralamts Reuthin: 
dem Grenzsteueramte zu Nagold, 
im Bezirke des Kameralamts Reutlingen: 
dem Grenzsteueramte zu Mägerkingen, 
im Bezirke des Kameralamts Roth am See: 
dem Grenzsteueramte zu Niederstetten, 
im Bezirke des Kameralamts Rottenburg: 
dem Grenzsteueramte zu Thalheim und den Ortssteuerämtern zu Belsen und Mössingen, 
im Bezirke des Kameralamts Rottweil: 
den Grenzsteuerämtern zu Deißlingen und Wellendingen, 
im Bezirke des Kameralamts Saulgau: 
den Grenzsteuerämtern zu Altshausen, Jettkofen, Mengen und Scheer und den Ortssteuerämtern 
zu Enzkofen und Königseggwald, 
im Bezirke des Kameralamts Schönthal: 
dem Grenzsteueramte zu Dörzbach, 
im Bezirke des Kameralamts Sindelfingen: 
dem Grenzsteueramte zu Böblingen, 
im Bezirke des Kameralamts Sulz: 
den Grenzsteuerämtern zu Binsdorf und Vöhringen und dem Ortssteueramte zu Renfrizhausen, 
im Bezirke des Kameralamts Tettnang: 
den Grenzsteuerämtern zu Fischbach, Hemigkofen, Kreßbronn und Langnau und dem Ortssteuer- 
amte zu Laimnau, 
im Bezirke des Kameralamts Tuttlingen: 
dem Ortssteueramte zu Kolbingen, 
im Bezirke des Kameralamts Ulm: 
dem Grenzsteueramte zu Langenau, 
im Bezirke des Kameralamts Urach: 
dem Grenzsteueramte zu Mezingen, 
im Bezirke des Kameralamts Vaihingen a. Enzr: 
dem Grenzsteueramte zu Vaihingen—Sersheim, 
im Bezirke des Kameralamts Waiblingen: 
dem Grenzsteueramte zu Winnenden,
	        
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