Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreizehnter Jahrgang. 1885. (13)

— 461 — 
  
  
  
  
Staat: Muster 5. 
Perwaltungsbezirk: Einsendungstermin: 
15. Mai. 
Nachweisung 
der 
Einnahme und Ausgabe von Formularen zu Schlußnoten und von Reichsstempelmarken 
im 
Etatsjahre 18 
  
Auleitung zur Ausfüllung der Nachweisung. 
1. In den Spalten 23 bis 2g werden nur die von der Reichsdruckerei mit Steu#pelaufdruck versehenen Formulare zu Schluß- 
noten nach dem Muster d (Nr. 12 al der Ausführungsvorschriften) nachgewiesen. 
2. Die von den Steuerstellen unter Verwendung von Marken hergestellten gestempelten Formulare zu Schlußnoten (Nr. 12 aàan 
der Ausführungsvorschriften) sind, wenn sie von Steuerpflichtigen zum Umtausch zurückgegeben werden, in den Spalten 3 und 
4 summarisch, ohne Angabe des Werthes der einzelnen Formulare, jedoch sowohl in Einnahme (20) wie in Ausgabe (3) 
auf besonderen Linien (B) anzusetzen. 
3. Der Angabe des Betrages der für ungestempelte Formulare zu Schlußnoten (Spalte 5) von den Käufern erhobenen, der 
Landeskasse verbleibenden Herstellungskosten bedarf es nicht.
	        
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