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2. Zoll= und Steuer-Wesen.
Noach einer Mittheilung der Königlich preußischen Regierung werden Terminpreise") für Hafer an der Börse
in Cöln a. Rh. und für Weizen, Roggen, Hafer und Rüböl an der Börse in Frankfurt a./M. nicht notirt.
Berlin, den 22. Rävembßer 1885. Der Riichskanzler. «
In Vertretung: v. Burchard.
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen.
Im Königreich Preußen.
Es ist ertheilt worden:
dem Untersteueramt zu Gardelegen im Bezirk des Hauptsteueramts zu Stendal die unbeschränkte
Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen II,
dem Hauptsteueramt zu Rheine die Befugnß zur Erledigung von Versendungsscheinen I über un-
versteuerten inländischen Taback,
dem Untersteueramt zu Fulda im Bezirk des Hauptsteueramts zu Hanau die Befugniß zur Aus-
fertigung von Begleitscheinen l,
dem Hauptsteueramt zu Wittenberg die Befugniß zur Abfertigung des mit dem Anspruch auf
Steuervergütung auszuführenden Branntweins,
dem Untersteueramt zu Oldesloe im Bezirk des Hauptzollamtes zu Wandsbeck die Befugniß zur
Erledigung von Begleitscheinen I über das für J. Drews daselbst zum Einsalzen von Fellen
abgelassene inländische Salz,
und dem Untersteueramt zu Hagen im Bezirk des Hauptsteueramts zu Dortmund die Befugniß zur
Erledigung von Begleitscheinen 1 über die für die Kattundruckerei der Gebrüder Elbers daselbst
zur Veredelung mit der Bedingung der Wiederausfuhr eingehenden rohen baumwollenen Gewebe,
sowie zur Ausfertigung von Begleitscheinen 1I über die nach der Verarbeitung wieder auszu-
führenden baumwollenen Gewebe. ·
Die Untersteuerämter zu Beelitz im Bezirk des Hauptsteueramts zu Potsdam, zu Grimmen im
Bezirk des Hauptzollamts zu Wolgast, zu Dingelstedet im Bezirk des Hauptsteueramts zu Langensalza, zu
Neustadt bei Magdeburg im Bezirk des Hauptsteueramts zu Magdeburg, zu Lauchstedt und Löbejün im
Bezirk des Hauptsteueramts zu Halle a. Saale und die Sieuer-Rezepturen zu Ilfeld und Wippra im
Bezirk des Hauptsteueramts zu Nordhausen sind aufgehoben.
Ferner ist ertheilt worden:
Im Königreich Bayern:
dem Hauptzollamt zu Landau i. Pfalz die Befugniß zur Eingangsabfertigung von Rohzucker zum
ermäßigten Zollsatze von 24 & für 100 kg.
Im Großherzogthum Baden:
dem Hauptsteueramt zu Lahr de Befuaniß zur Abfertigung der unter Eisenbahnwagenraumverschluß
daselbst ankommenden Sendungen von ausländischem Rohtaback.
*) Central-Blatt 1885 S. 511.