— 563 —
Die optischen Signale am Blockstationstelegraphen, welche in der Ruhestellung „Halt“
zeigen müssen, sind wie folgt zu geben:
8. Freie Fahrt.
bei Tage:
Rechtsseitiger Telegraphenarmschräg
nach oben gerichtet (unter einem
Winkel von etwa 45 Grad).
bei Dunkelheit:
Weißes Licht der Signallaterne.
1
——.
— —— —— —
— — —
9. Halt.
bei Dunkelheit:
Rothes Licht der Signallaterne.
— bei Tage:
Rechtsseitiger Telegraphenarm wa-
gerecht.
"6
I
v
A
si
II. Signale auf und vor den Stationen.
a. Die akustischen Signale mit der Stationsglocke.
10. Die Abfahrt des Zuges naht, eventuell auch 1 Kurzes Läuten und ein deutlich markirter Schlag.
Erlaubniß zum Einsteigen.
11. Einsteigen. Zwei markirte Schläge.
12. Abfahrt. Drei markirte Schläge.
b. Die optischen Signale am Abschlußtelegraphen der Bahnhöfe und Haltestellen sind
folgende:
13. Einfahrt ist gesperrt.
bei Tage: 1— bei Dunkelheit:
Der Telegraphenarm muß nach Die Signallaterne am Telegraphen-
I rechts wagerecht gestellt sein. mast zeigt nach Außen rothes Licht
6 und nach Innen (der Station zuge-
kehrt) grünes Licht.
14. Einfahrt ist frei.
bei Tage: bei Dunkelheit:
Der Telegraphenarm muß schräg 1 Die Signallaterne am Telegraphen-
rechts nach oben gerichtet sein (unter mast zeigt nach Außen grünes Licht
einem Winkel von etwa 45 Grad). und nach Innen (der Station zuge-
« H kehrt) weißes Licht.