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Wo es für nothwendig erachtet wird, die Ablenkung der Züge vom durchgehenden Geleise
durch Signale am optischen Telegraphen kenntlich zu machen, gelten folgende Bestimmungen:
1. Die Ablenkung in ein abzweigendes Geleis ist stets an demselben Telegraphenmast zu signali-
siren, an welchem sich das Signal für das Verbleiben im durchgehenden Geleise befindet.
2. Die Anwendung von Ausfahrtssignalen auf den Bahnhöfen und Haltestellen ist gestattet; in
der Regel sind dieselben vor dem zu deckenden Punkte aufzustellen. In Ausnahmefällen können
die Signalzeichen für die Ausfahrt an einem und demselben Telegraphenmast mit den Signal-
zeichen für die Einfahrt angebracht werden, sofern ihre Erkennung dem verantwortlichen Sta-
tionsbeamten direkt möglich ist, oder durch Nachahmungssignale möglich gemacht wird.
3. Die Signale sind, in der Richtung des fahrenden Zuges gesehen, folgende:
13. Einfahrt ist gesperrt.
a. Für das durchgehende und das abzweigende Geleis (Ablenkung)
bei Dunkelheit:
Die obere Signallaterne am Tele-
graphenmast zeigt nach Außen rothes
Licht und nach Innen (der Station
zugekehrt) grünes Licht. (Die andere
Signallaterne zeigt kein Licht.)
bei Tage:
Der obere Telegraphenarm muß
nach rechts wagerecht gestellt sein.
14. Einfahrt ist frei.
a. Für das durchgehende Geleis (Hauptgeleis)
bei Tage: bei Dunkelheit:
Der obere Telegraphenarm muß Die obere Signallaterne am Tele-
schräg rechts nach oben gerichtet sein graphenmast zeigt nach Außen grünes
(unter einem Winkel von etwa 45 Grad). Licht und nach Innen (der Station
zugekehrt) weißes Licht. (Die andere
Signallaterne zeigt kein Licht.)
b. Für das abzweigende Geleis (Ablenkung)
bei Tage: bei Dunkelheit:
Beide Telegraphenarme müssen Beide Signallaternen am Tele-
schräg rechts nach oben gerichtet sein graphenmast zeigen nach Außen grünes
(unter einem Winkel von etwa Licht und nach Innen (der Station
45 Grad). zugekehrt) weißes Licht.
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A. Ausfahrt ist zesperrt.
a. Für das durchgehende und abzweigende Geleis (Ablenkung)
bei Tage: bei Dunkelheit:
Der obere Telegraphenarm muß Die obere Signallaterne am Tele-
nach rechts wagerecht gestellt sein. graphenmast zeigt nach Innen (der
Station zugekehrt) rothes Licht und
nach Außen (der freien Bahnstrecke
zugekehrt) weißes Licht. (Die andere
Signallaterne zeigt kein Licht.)