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vom 25. Mai 1895,
die Verleihung der Rechte einer juristischen Person an den
Verschönerungsverein in Neumühle a. E. betreffend.
Mittelst Höchstlandesherrlicher Signatur vom 22. laufenden Monats sind
dem Verschönerungsverein in Neumühle a. E auf geschehenes Ansuchen die Nechte
einer juristischen Person bis auf Widerruf verliehen worden, was andurch zur
öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Greiz, am 25. Mai 1895.
Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung.
v. Dietel.
Saupe.