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April 29. er hoch fliegen sollen, ehe ihm die federn wuchsen, dahero an ihme
wahr wird: Icarus icariis nomine fecit aquis.“ Dass aber die Bürgen
nichts bei der Sache getan oder den König gänzlich verlassen
baben sollen, dagegen müssen wir den Kurfürsten rechtfertigen;
denn sobald ihm des Königs Schreiben zugekommen war, hat e@
den Kaiser ganz ernstlich ermahnt, den Vertrag zu halten und rund
erklärt, dass er sich im Gegenfall gegen den König seinem Worte
gemäss erzeigen müsste! Das hat bewirkt, dass sich der Kaiser
zur Haltung des Vertrags erklärt und Schadenersatz versprochen hat
Damit hätte man sich den Umständen nach wol begnügen können,
weil der Kaiser sich Oesterreichs nicht bemächtigen wollte und
andererseits kein Reichsfürst dem Kaiser den Durchzug des Kriegs
volks verweigern kann. Der Kurfürst hat sich gegen den König we
gegen den Kaiser stets eıboten, sich bei dem Teil finden zu lassen,
der den Vertrag hält, hat dies auch noch unlängst gegen Polbeim
betont ® und uns befohlen, diese Erklärung nochmals zu wiederholen;
gewiss sind auch die anderen Bürgen ebenso gesinnt, — Was des
Kaisers Regiment im Reich betrifft, so können wir nicht anders
sagen als dass der Kaiser das Reich so lange Zeit weislich und
wol regiert, es gegen den Erbfeind verteidigt und Ruhe und Friedea
erhalten hat. Es gibt wol allerhand Gebrechen bei Hof, doch
mangelt es daran auch nicht bei den Ständen. \erfährt man gr
setzlich und mit gebührendem Respekt, so kann da wol geholfen werden.
Es hat dem Kurfürsten aber nie gefallen, ein Regiment mit Reiters
und Knechten zu verbessern und ist stets nur Verwüstung der
Länder darauf gefolgt, wie auch jetzt. Wir haben von St. Paulus
gelernt, der Obrigkeit zu gehorchen, auch der gottlosen. Stände des
Untertanen frei, ihre Obrigkeit zu judizieren, würde es bald um
alle Herrschaft gethan sein. ‚Der kaiser wird unser vater genennet,
sol auch pater patriae sein; si pater, ergo ferendus. Epykia is
die tugend, so alle kinder ihren eltern zu beweisen und mit ihren
gebrechen gedult zu haben schuldig. Was von zauberei, hundsteufere
und dergleichen erzehlet, hette ich [wol Gerstenberg] vor drei jarea
von den Oesterreichern auch gehört, hieltens aber davor, satius esse
ea ignorare quam commemorarc. Wann ichs sehe, so wolt iA
einen mantel drüber decken wie des Noae gehorsame söhne usd
nicht entblössen wie Cham. Dazu were ungewiss, was die ksl. M.!
darzu sagen wurde. Es wurde criminaliter inguirirt in capet
imperatoris, caesare non audito et praeserim ab eis, qui nullam
habent jurisdietionem. Das were unerhört und res pessimi exempli”
Es wäre dem Hause Oesterreich viel rühmlicher, diese Dinge gänzlich
zu unterdrücken und die gefährlichen Prozesse abzuschaffen. Wir
sind aber nicht hierher geschickt um zu disputieren oder jemanden
ı Vgl. no. 9, 8. 24, Anm. 1.
’ Vgl. no. 151, 8. 372, Anm. 1 und no. 155.