Contents : Europäischer Geschichtskalender. Fünfzehnter Jahrgang. 1874. (15)

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April  29.  er  hoch  fliegen  sollen,  ehe  ihm  die  federn  wuchsen,  dahero  an  ihme
wahr  wird:  Icarus  icariis  nomine  fecit  aquis.“  Dass  aber  die  Bürgen
nichts  bei  der  Sache  getan  oder  den  König  gänzlich  verlassen
baben  sollen,  dagegen  müssen  wir  den  Kurfürsten  rechtfertigen;
denn  sobald  ihm  des  Königs  Schreiben  zugekommen  war,  hat  e@
den  Kaiser  ganz  ernstlich  ermahnt,  den  Vertrag  zu  halten  und  rund
erklärt,  dass  er  sich  im  Gegenfall  gegen  den  König  seinem  Worte
gemäss  erzeigen  müsste!  Das  hat  bewirkt,  dass  sich  der  Kaiser
zur  Haltung  des  Vertrags  erklärt  und  Schadenersatz  versprochen  hat
Damit  hätte  man  sich  den  Umständen  nach  wol  begnügen  können,
weil  der  Kaiser  sich  Oesterreichs  nicht  bemächtigen  wollte  und
andererseits  kein  Reichsfürst  dem  Kaiser  den  Durchzug  des  Kriegs
volks  verweigern  kann.  Der  Kurfürst  hat  sich  gegen  den  König  we
gegen  den  Kaiser  stets  eıboten,  sich  bei  dem  Teil  finden  zu  lassen,
der  den  Vertrag  hält,  hat  dies  auch  noch  unlängst  gegen  Polbeim
betont  ®  und  uns  befohlen,  diese  Erklärung  nochmals  zu  wiederholen;
gewiss  sind  auch  die  anderen  Bürgen  ebenso  gesinnt,  —  Was  des
Kaisers  Regiment  im  Reich  betrifft,  so  können  wir  nicht  anders
sagen  als  dass  der  Kaiser  das  Reich  so  lange  Zeit  weislich  und
wol  regiert,  es  gegen  den  Erbfeind  verteidigt  und  Ruhe  und  Friedea
erhalten  hat.  Es  gibt  wol  allerhand  Gebrechen  bei  Hof,  doch
mangelt  es  daran  auch  nicht  bei  den  Ständen.  \erfährt  man  gr
setzlich  und  mit  gebührendem  Respekt,  so  kann  da  wol  geholfen  werden.
Es  hat  dem  Kurfürsten  aber  nie  gefallen,  ein  Regiment  mit  Reiters
und  Knechten  zu  verbessern  und  ist  stets  nur  Verwüstung  der
Länder  darauf  gefolgt,  wie  auch  jetzt.  Wir  haben  von  St.  Paulus
gelernt,  der  Obrigkeit  zu  gehorchen,  auch  der  gottlosen.  Stände  des
Untertanen  frei,  ihre  Obrigkeit  zu  judizieren,  würde  es  bald  um
alle  Herrschaft  gethan  sein.  ‚Der  kaiser  wird  unser  vater  genennet,
sol  auch  pater  patriae  sein;  si  pater,  ergo  ferendus.  Epykia  is
die  tugend,  so  alle  kinder  ihren  eltern  zu  beweisen  und  mit  ihren
gebrechen  gedult  zu  haben  schuldig.  Was  von  zauberei,  hundsteufere
und  dergleichen  erzehlet,  hette  ich  [wol  Gerstenberg]  vor  drei  jarea
von  den  Oesterreichern  auch  gehört,  hieltens  aber  davor,  satius  esse
ea  ignorare  quam  commemorarc.  Wann  ichs  sehe,  so  wolt  iA
einen  mantel  drüber  decken  wie  des  Noae  gehorsame  söhne  usd
nicht  entblössen  wie  Cham.  Dazu  were  ungewiss,  was  die  ksl.  M.!
darzu  sagen  wurde.  Es  wurde  criminaliter  inguirirt  in  capet
imperatoris,  caesare  non  audito  et  praeserim  ab  eis,  qui  nullam
habent  jurisdietionem.  Das  were  unerhört  und  res  pessimi  exempli”
Es  wäre  dem  Hause  Oesterreich  viel  rühmlicher,  diese  Dinge  gänzlich
zu  unterdrücken  und  die  gefährlichen  Prozesse  abzuschaffen.  Wir
sind  aber  nicht  hierher  geschickt  um  zu  disputieren  oder  jemanden

ı  Vgl.  no.  9,  8.  24,  Anm.  1.
’  Vgl.  no.  151,  8.  372,  Anm.  1  und  no.  155.