IV. Die neue Zoll-, Finanz= und Steuerordnung. 145
lichen prinzlichen Hofstaaten bestimmt wurden. Das war staatsrechtlich
eine wichtige Neuerung. Während bisher für den Unterhalt
des königlichen Hauses aus den Erträgen der Domänen
genommen werden konnte, so viel gebraucht wurde, galt dafür
hinsort ein bestimmter Satz, der im Verhältnis zu dem davon
zu Leistenden sehr bescheiden genannt werden durfte und das
königliche Haus auch für die Zukunft zu sparsamer Wirtschaft
nötigte. Daß dies freiwillig geschah, erhöhte die moralische
Bedeutung des Schrittes. Ohne in die seinem autokratischen
Sinn gewiß besonders unerträgliche Abhängigkeit zu geraten,
in der die Fürsten sich in den konstitutionellen Staaten befanden,
wo die Volksvertretung die Zivilliste zu bewilligen
hatte, verzichtete der König doch darauf, größeren Aufwand
aus dem dem Staate zugewiesenen übrigen Ertrag des Domanialvermögens
decken zu können.
Zur Verzinsung und Tilgung der Staatsschuld wurden
bestimmt sämtliche Domänen= und Forstrevenuen, der Erlös
aus den gegen bares Geld verkauften Staatsgütern und Ablösungen
aller Art und die Salzrevenuen. Einem Wunsch des
Staatsrates gemäß wurde dafür die Hauptverwaltung der
Staatsschulden als besondere, vom Finanzministerium völlig
unabhängige Behörde eingesetzt. Rechenschaft sollte sie vorläufig
dem Staatsrate, künftig den Reichsständen legen. Zu
ihren fünf Mitgliedern zählte auch der schlicht bürgerliche
Bankier Schickler, dessen sachkundiger kaufmännischer Beirat
großen Nutzen stiftete. Die neue Behörde bewährte sich durchaus.
Die vorsichtigen und geschickten Operationen ihres Präsidenten
Rother hoben trotz gelegentlicher Schwankungen den
tiefgesunkenen Kredit des Staates wieder: bereits 1825 standen
die preußischen Staatsschuldscheine auf 90—91, 1829 erreichten
sie den Paristand. So blieb auch die Verheimlichung ohne
üble Folgen, deren die Regierung sich im Anfang schuldig machte,
indem sie über den amtlich angegebenen Betrag hinaus zur
Deckung der dringendsten Bedürfnisse 60 Millionen Staatsschuldscheine
zurückbehielt und damit, um den Kredit nicht völlig zu
ruinieren, die Finanzlage wesentlich besser darstellte, als sie
war. Aber auch ohne das war die Belastung des Voltes sehr
Prutz, Preußische Geschichte. IV.