Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierzehnter Jahrgang. 1886. (14)

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2. Die Nachweisungen der unteren Steuerstellen sind bis zum 6. August 1886 in je zwei Exemplaren den Hauptämtern einzu- 
reichen. Die letzteren haben bis zum 12. desselben Monats dem Kaiserlichen statistischen Amt eine für den Hauptamtsbezirk 
unter Benutzung des Formulars gefertigte Zusammenstellung vorzulegen, in welcher die Bestände der öffentlichen Niederlagen 
und der Privatläger, und zwar mit Angabe der Zahl der Läger, getrennt in je einer Summe nachzuweisen sind. Der Zu- 
sammenstellung sind die Nachweisungen der Niederlageämter in je einem Exemplar beizufügen. 
 
	        
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