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4. Militär--Wesen.
Bekanntmachung.
Nachstehender, seitens der Ministerial-Instanz in Ersatzangelegenheiten für Preußen an sämmtliche Ersatz-
behörden dritter Instanz ergangener Erlaß vom 13. Mai d. J., betr. die Vervollständigung des Schemas 16
zu §. 88 Th. I. der Wehrordnung vom 28. September 1875:
Berlin, den 13. Mai 1886.
Es hat sich herausgestellt, daß die zum einjährig-freiwilligen Dienst berechtigten jungen
Leute bei der Meldung zum Diensteintritt häufig Sittenzeugnisse vorlegen, welche nicht, wie dies
der §. 94, 2 Absatz 2 der Ersatz-Ordnung vorschreibt, den ganzen Zeitraum seit Ertheilung der
Berechtigung umfassen.
Um den hieraus entstehenden Weiterungen vorzubeugen, bestimmen wir, im Einverständniß
mit dem Herrn Reichskanzler, daß dem gegenwärtigen Texte des Schemas 16 zu §. 88 a. a. O.
ein dritter Passus folgenden Inhalts hinzuzufügen ist:
„Bei der Meldung zum Diensteintritt ist dieser Schein und ein obrigkeitliches Attest
über die sittliche Führung seit Ertheilung der Berechtigung vorzuzeigen.“
Die hiernach erforderliche Vervollständigung der qu. Scheine ist für diejenigen Personen,
bei welchen es sich um die erste Verabfolgung des Berechtigungsscheins handelt, durch die zuständige
Prüfungskommission für Einjährig-Freiwillige, für diejenigen hingegen, welche bereits mit dem
Berechtigungsschein versehen und von der Aushebung zurückgestellt sind, durch die mit der Zurück-
stellung betraute Behörde bei Gelegenheit der Entscheidung auf die bei ihr eingehenden Ausstands-
gesuche zu bewirken.
Weitere entsprechende Veranlassung stellen wir hiernach ergebenst anheim.
Der Kriegsminister. Der Minister des Innern.
Bronsart von Schellendorff. Im Umfrage : von Zastrow
von Zastrow.
wird hiedurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß nach den Mittheilungen der im
8. 2, 2 b bis w der Ersatzordnung aufgeführten obersten Civil-Verwaltungsbehörden, sowie der Kriegsmini-
sterien der Königreiche Bayern, Sachsen und Württemberg der gedachte Erlaß auch in sämmtlichen übrigen
Bundesstaaten zur Einführung gelangt ist.
Berlin, den 22. Juli 1886. Der Reichskanzler.
In Vertretung: v. Boetticher.
Bekanntmachung.
Die der Privat-Lehranstalt von Friedrich Rauscher (Institut Rauscher) zu Stuttgart (Verzeichniß vom
13. April d. J., Central-Blatt S. 91, C. b. IV. 3) verliehene Militärberechtigung ist durch den am
28. März d. IJ. erfolgten Tod des genannten Leiters der Anstalt erloschen.
Berlin, den 26. Juli 1886. Der Reichskanzler.
In Vertretung: Eck.
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