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Central-Glatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Präunmerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark.
XIV. Jahrgang.
Inhalt: 1. Bank-Wesen: Aufruf und Einziehung der Ein- 3. Polizel-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
hundert-Mark-Noten der Kommerzbank in Lübeck Seite 319 Reichsgebiete.. 3 320
2. Konsulat-Wesen: Ernennung; — Entlassung; — Auf-
hebung eines Konsulas 320
Berlin, Freitag, den 13. August 1886. Z33.
1. Bank-Wesen.
Bekanntmachung,
betreffend
den Aufruf und die Einziehung der Einhundert-Mark-Noten der Kommerzbank in Lübeck.
Auf Grund des §. 6 des Bankgesetzes vom 14. März 1875 hat der Bundesrath den Aufruf und die Ein-
ziehung der von der Kommerzbank in Lübeck unterm 1. Januar 1875 ausgegebenen (grünen) Einhundert-Mark-
Noten mit folgenden Maßgaben angeordnet: -
1. Der Aufruf ist im laufenden Jahre und zwar in angemessenen Zwischenräumen zweimal und im
Laufe der Jahre 1887, 1888 und 1889 mindestens je zweimal bekannt zu machen
im Deutschen Reichsanzeiger,
in der Hamburger Börsenhalle,
in den Lübeckischen Anzeigen,
in der Lübecker Zeitung,
in der Mecklenburgischen Zeitung.
2. Die aufgerufenen Noten können vom Tage der ersten Bekanntmachung bis zum 1. Februar 1887
sowohl bei der Kasse der Kommerzbank in Lübeck, als bei der Deutschen Bank in Berlin gegen
Baargeld umgetauscht werden.
3. Nach dem 1. Februar 1887 hören die mit der Firma der Kommerzbank in Lübeck umlaufenden
Noten auf, Zahlungsmittel zu sein; dieselben behalten jedoch die Kraft einfacher Schuldscheine
und werden als solche bei der Kasse der Kommerzbank in Lübeck bis zum Ablauf des Jahres 1889
eingelöst werden.
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