Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierzehnter Jahrgang. 1886. (14)

— 371 — 
Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
i 
Reichsamt des Innern. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Prännmerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
XIV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 5. November 1886. 9S45. 
  
  
  
  
  
Inhalt: 1. Kolonial-Wesen: Auszug aus der Dienst- 3. Versicherungs = Wesen: Verlegung des Sitzes eines 
anweisung, betreffend die Ausübung der Gerichtsbarkeit Schiedsgerihtts 376 
im Schutzgebiet der Neu-Guinea-Kompagnie Seite 371 
2. Marine und Schiffahrt: Erscheinen des Handbuchs für 4. Konsulat-Wesen: Ernennung; — Exequatur-Ertheilung 
die deutsche Handels-Marine auf das Jahr 1886; — 376 
desgl. des III. Nachtrags zur amtlichen Schiffsliste für 
1886; — desgl. eines weiteren Heftes der Entscheidungen 5. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
des Ober- Seeamts und der Seeämter 373 Reichsgebltltltee 376 
  
  
1. Kolonial-Wesen. 
  
Auszug 
aus 
der Dienstanweisung, betreffend die Ausübung der Gerichtsbarkeit im Schutzgebiete der Neu- 
Guinea-Kompagnie, vom 1. November 1886. 
  
Zur Ausführung der Vorschriften über die Ausübung der Gerichtsbarkeit im Schutzgebiete der Neu- 
Guinea-Kompagnie wird, im Einvernehmen mit der Direktion der Kompagnie, Folgendes bestimmt: 
2c. 2c. 2c. 
III. Gerichtsbehörde. 
(Zu §. 5 des Gesetzes über die Konsulargerichtsbarkeit; §. 2 des Gesetzes vom 17. April 1886.) 
2. Die Gerichtsbehörde hat in den von ihr ausgehenden Schriftstücken 
a) sofern es sich um Geschäfte handelt, welche zur Zuständigkeit des Gerichts des Schutzgebiets 
gehören, die Bezeichnung als 
„Kaiserliches Gericht des Schutzgebietes der Neu-Guinea-Kompagnie", 
b) sofern es sich um Geschäfte handelt, welche zur Zuständigkeit des zur Ausübung der Gerichts- 
barkeit ermächtigten Beamten gehören, die Bezeichnung als 
„Kaiserlicher Richter des Schutzgebietes der Neu-Guinea-Kompagnie" 
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