Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierzehnter Jahrgang. 1886. (14)

— 407 — 
Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
   
im 
Reichsamt des Innern. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Prännmerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
  
  
  
  
  
 . . 
XIV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 17. Dezember 1886. R 5lIl. 
Inhalt Kollironsalan Wesen- Enennunzen; Emmestelung und Schulgemeinden; — Stempelfreiheit der Loose von 
zur Vornahme von Civilstands- Akten 407 Lotterien zu mildthätigen Zwecken; — Stempelfreiheit von 
2. Bank-Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende Hbligationen im Falle. der Konvertirung;  Zollabfertigung 
November 1886 108 fertigung  von Baumwollegarn  Leinengarn und Leinen 
8. Finang-Tesen Nachweisung über Einnahme des Reichs 5. Post- und Telegraphen- Wesen: Erscheinen einer Post. und 
4. Zoll= und Steuer-Wesen: Abfertigung der unter die Tarif- 6. Eisenbahnkarte des Deutschen Reich . 411 
Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
position 22 f. fallenden Fußdecken; — Anwendung der Reichsgebiete 412 
Tarifnummer 3 des Reichs-Stempelgesetzes auf Kirchen- 9 . 
  
  
1.  Kosulat-Wesen. 
—–—   
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs 
den bisherigen ersten Botschafts-Sekretär in Rom, Legationsrath Grafen von Arco-Valley, zum 
Kaiserlichen General-Konsul für Egypten 
und 
den bisherigen Konsul in Singapore, Dr. jur. Hermann Rettich, zum Konsul in Tientsin 
zu ernennen geruht. 
  
Der Kaiserliche Konsul Knoblauch zu Leith hat Herrn George Bingley Luke zum Konsular-Agenten in 
Prestonpans bestellt. 
Dem bisherigen Konsul C. W. Meier zu Sunderland ist auf sein Ansuchen die Entlassung aus dem Reichs— 
dienste ertheilt worden. 
Dem Kaiserlichen Konsul Dr. jur. Rettich zu Tientsin ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 
1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für seinen Amtsbezirk die Ermächtigung 
ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen vorzunehmen, 
und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle derselben zu beurkunden. 
  
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