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—
das Blatt III den nordöstlichen Theil von Mecklenburg und den nordwestlichen Theil von Pom-
mern (von Rostock bis Colberg),
das Blatt 1IV den nordöstlichen Theil von Pommern und den nordwestlichen Theil von West-
preußen
(von Cöslin bis Elbing),
das Blatt K den größten Theil der Provinz Posen nebst Theilen der angrenzenden Provinzen
(von Glogau bis Marienwerder),
das Blatt XIV die Provinz Schlesien mit Ausnahme des nordwestlichen Theils.
Der Verlag der Karte ist dem Berliner Lithographischen Institut von Julius Moser (Berlin W.
Potsdamerstraße 110) übertragen, von welchem die Karte zum Preise von 2 M für das unausgemalte
Blatt zun von 2 JM 25 Pf. für jedes Blatt mit farbiger Angabe der Grenzen im Wege des Buchhandels
zu beziehen ist.
Der Preis der ganzen Karte beträgt 35 M für das unausgemalte und 40 für das aus-
gemalte Exemplar.
Die besonderen Kartenfelder, welche von einzelnen Gegenden wegen erheblicher Dichtigkeit der Ver-
kehrsanstalten 2c. in größerem Maßstabe angefertigt worden sind, werden den betreffenden Hauptblättern der
Karte ohne Preiserhöhung beigegeben.
Berlin, den 1
10. Dezember 1886.
Der Staatssekretär des
Reichs-Postamts.
von Stephan.
6. Polizei
Wesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
Laufende Nr.
Name und Stand
—
—
des Ausgewiesenen.
*
Alter und Heimath
M
Grund
der Bestrafung.
4.
Behörde, welche die
Ausweisung
beschlossen hat.
5.
Datum
des
Ausweisungs ·
beschlusses.
6.
1—
.Josef Szymanski,
Drechsler,
Konrad Rudolf
Meyer,
Schmied,
Karl Julius Wensch,
Arbeiter,
Julins Wechsler,
Arbeiter,
Johann Bosky,
Handlungskommis,
a. Auf Grund des s. 39 des Strafgesetzbuchs:
geboren am 1. Oktober 1847 zu Warschau,
Russisch-Polen, wohnhaft zuletzt in
Culm, Preußen,
geboren am 16. Dezember 1860 zu
Strengelbach, Kanton Aargau, Schweiz,
schwerer Diebstahl,
schwerer Diebstahl
(1 Jahr Zuchthaus
laut Erkenntniß vom
4. Dezember 1885),
(1¼ Jahr Zuchthaus
laut Erkenntniß vom
22. August 1885),
Königlich preußischer Re-
gierungs = Präsident zued
Marienwerder,
Kaiserlicher Bezirks-Prä-
sident zu Colmar,
b. Auf Grund des S. 362 des Strafgesetzbuchs:
geboren am 14. Dezember 1864 zu
Brüx, Böhmen, ortsangehörig eben-
daselbst, wohnhaft zuletzt in Berlin,
Preußen,
geboren angeblich am 27. März 1865
zu Hamburg. ortsangehörig zu Marien=
thal, Gouvernement Catharinastawa,
Rußland,
geboren am 21. März'1857 zu Warschau,
Russisch-Polen, ortsangehörig eben-
daselbst,
Nichtbeschaffung eines
Unterkommens,
Landstreichen,
Diebstahl, Land-
streichen und Ge-
brauch falscher Le-
gitimationspapiere,
Königlicher Polizei-Präsi-
dent zu Berlin,
Königlich preußischer Re-
gierungs= Präsident zu
Oppeln,
Königlich preußischer Re-
rfurt,
lierungs . Präsident zu'd
1. Dezember
. J.
9. September
d. J.
16. November
d. J.
desgleichen,
2. Dezember
. J.