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Betriebsunternehmer wollen sich demnach mit Anfragen und Anträgen jedesmal zunächst an diese Vorstände
wenden, deren Adressen in den Amtlichen Nachrichten des R.V.A. vom Jahre 1885 S. 292 ff. mit-
getheilt sind.
Berlin, den 20. Dezember 1886. Das Reichs-Versicherungsamt.
Bödiker.
5. Konfulat-Wesen.
Der Kaiserliche Konsul Rafael Sanchez in Torrevieja ist gestorben.
6. Handels= und Gewerbe-Wesen.
Noch §. 6 des Gesetzes über Markenschutz vom 30. November 1874 wird die erste Eintragung und die Löschung
eines Waarenzeichens im „Deutschen Reichsanzeiger“ bekannt gemacht.
. Die Kosten dieser Bekanntmachungen werden vom 1. Januar 1887 ab nach dem Raum, die Zeile
zu 30 Pfg., berechnet.
Für jedes Belagsblatt sind 10 Pfg. zu entrichten. Außerdem sind der Verwaltung des Reichsanzeigers
die Kosten für Porto, Schneiden des Zeichenstockes, falls dieser nicht eingesandt wird, ferner für Verpackung
und Rücksendung der Clichés zu erstatten. Die Bekanntmachung vom 8. Februar 1875 (Central-Blatt S. 131)
wird aufgehoben.
Berlin, den 22. Dezember 1886. Der Reichskanzler.
In Vertretung: v. Boetticher.
In Ergänzung und Abänderung der Bekanntmachung vom 29. Februar 1876 (Central-Blatt S. 123), so-
kie unter Aufhebung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1876 (Central-Blatt S. 404) wird Folgendes
estimmt:
S. 1.
Im Muster-Register erhält jedes Muster oder Modell, welches einzeln niedergelegt wird, und jedes
niedergelegte Packet mit Mustern rc. bei Eintragung der Schutzfrist eine besondere Nummer.
§. 2.
Die Kosten für die Bekanntmachung der Eintragung einer Schutzfrist oder ihrer Verlängerung im
„Deutschen Reichsanzeiger“ werden vom 1. Januar 1887 ab nach dem Raum, die Zeile zu 30 Pfg., berechnet.
Für jedes Belagsblatt sind 10 Pfg. zu entrichten; außerdem sind der Verwaltung des Reichsanzeigers
die Kosten für Porto zu erstatten.
8. 3.
Der Kostenbetrag ist erst nach Zustellung der Kostenrechnung der Expedition des Deutschen Reichs-
anzeigers einzusenden.
Berlin, den 23. Dezember 1886. Der Reichskanzler.
In Vertretung: v. Boetticher.