Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierzehnter Jahrgang. 1886. (14)

Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
i 
Reichsamt des Innern. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
XIV. Jahrgang. X 10. 
  
  
Berlin, Freitag, den 5. März 1886. 
  
  
  
Inhalt: 1. Zoll= und Steuerwesen: Zollerleichterung bei der — desgl. der Amtlichen Liste der Schiffe der deutschen 
Ausfuhr von Oelfabrikaten; — Veränderungen in dem Stande Kriegs- und Handels-Marine; — Uebersicht über die Zahl 
oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen; — Ab- der von deutschen Behörden 1885 ausgefertigten Schiffs. 
berufung eines Stations-Kontrolörs.. Seite 47 Meßbriesferee 48 
2. Konsulat-Wesen: Exequatur-Ertheilung 48 
3. Marine und Schiffahrt: Erscheinen eines weiteren Heftes 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
der Entscheidungen des Ober-Seeamts und der Seeämter; Reichsgebiete... 53 
  
  
1. Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
De- Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 18. Februar 1886 beschlossen, in Erweiterung des Beschlusses 
vom 2. Juli v. J. (vgl. Central-Blatt von 1885 S. 380) die obersten Landesfinanzbehörden zu ermächtigen, 
die im S.7 Ziffer 3 a des Zolltarifgesetzes zugestandene Erleichterung bei der Ausfuhr von Oelfabrikaten den 
Inhabern von Oelmühlen auch dann zu gewähren, wenn die ausgeführten Oelfabrikate unter Beobachtung 
der von den obersten Landesfinanzbehörden anzuordnenden Kontrolemaßregeln in besonderen nicht zu den 
betreffenden Oelmühlen gehörigen Anstalten raffinirt worden sind. 
  
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
Im Königreich Preußen. 
Die Nebenzollämter I. zu Hultschin und Klingebeutel im Bezirke des Hauptsteueramts zu Rati- 
bor sind in Nebenzollämter II. mit der Maßgabe umgewandelt, daß dem Nebenzollamt Hultschin für rohe 
Wagen von Holz mit Eisenbeschlag und dem Nebenzollamt Klingebeutel für Getreide (Nr. 9), Bau= und 
Nutzholz (Nr. 13 c), Schiefer (Nr. 33 c, e, 1) und für Wollenwaaren (Nr. 41 4 5 und 6 des Zolltarifs) 
die Befugnisse eines Nebenzollamts l. belassen sind. 
Die Untersteuerämter zu Rhein im Bezirk des Hauptzollamtes zu Johannisburg, zu Nordenburg 
im Bezirk des Hauptsteueramts zu Friedland i. Ostpr. und zu Schraplau im Bezirk des Hauptsteueramts 
zu Halle a. Saale, ferner die Steuer-Rezeptur zu Münstereifel im Bezirk des Hauptsteueramts für inl. 
Ggstde. zu Cöln sind aufgehoben. 
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