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Bezeichnung der Stellen.
Angabe
bei den für Militär-
anwärter nicht aus-
schließlich bestimmten
Stellen, in welchem
Umfange dieselben
vorbehalten sind.
Bezeichnung
der Behörden, an welche die
Bewerbungen zu richten sind,
wenn es nicht die Behörde
selbst ist, bei welcher die An-
stellung gewünscht wird.
Bemerkungen.
23. Maximilianeum, Julianum, Max-Joseph-Stift und
sonstige unter staatlicher Leitung stehende Erziehungs.
Institute; dann höhere weibliche Bildungsan-
stalt in Aschaffenburg; ferner Central-Blinden= und.
Central-Taubstummen-Institut; endlich Central-An-
Katt, für Erziehung und Bildung krüppelhafter
inder:
Hausmeister,
Speisemeister,
Pförtner.
24. Unmittelbare Kultus= und Unterrichts-, Stiftungs-
oder Fonds-Administrationen:
Boten,
Diener.
25. Protestantisches Oberkonsistorium:
* Kanzlisten,
Diener und Boten.
26. Protestantische Konsistorien:
Sekretäre (zugleich Registratoren).
* Kanzlisten,
Funktionäre und Hülfsschreiber,
Boten und Diener.
27. Meßner= oder Kirchendiener-Stellen:
Katholische und protestantische Mehner oder Kirchen-
diener.
zur Hälfte und mit
Ausnahme der Se-
kretärstelle am k.
Konsistorium in
Speyer.
Das Kuratorium des k. Maxi-
milianeums, die Direktion
des k. Max-Joseph- Stiftes
und die Direktorate der
übrigen k. Erziehungs-In-
stitute, sowie der k. höheren
weiblichen Bildungsanstalt
in Aschaffenburg; dann die
Inspektion der betreffenden
D. k. Central-Anstalt.
Die betreffende k. Admini-
stration.
Das k. protestantische Ober-
1 konsistorium.
(Das betreffende k. protestan-
tische Konsistorium.
Bei den katholischen Stellen
dieser Art die betreffende
k. Kreisregierung, Kammer
des Innern, bei den pro-
testantischen das betreffende
k. Konsistorium.
in Konkurrenz mit
dem im Dienst-
botenverhältnisse
stehenden Perso-
nale der betref.
fenden Anstalt
von mindestens
wölfjähriger
Dienstzeit.
soweit dle betref-
fenden Stellen
nicht mit Schul-
diensten verbun-
den sind und
auch im Uebri-
gen nur insoweit,
als einer unmit-
telbaren Staats-
behörde oder den
k. Konsistorien
das Besetzungs-
recht zusteht und
dieses nicht durch
Präsentations-
rechte beschränkt
ist.