Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfzehnter Jahrgang. 1887. (15)

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Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär— 
anwärter nicht aus— 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
  
  
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
Bemerkungen. 
  
do 
10. 
11. 
12 
13. 
0 
2252 
XIX. Fürstenthum Reuß 
Die Stellen: 
. der lediglich mit der Besorqgung des Schreibwesens 
betrauten Expedienten der Landesregierung, des Land- 
rathsamtes, der Gerichte und der Staatsanwaltschaft, 
sowie der Bezirkssteuereinnahme, 
der Diener bei der Landesregierung, dem Landraths- 
amte und bei den Gerichten, 
der Straßenmeister und Straßenausfseher, 
der Gerichtsvollzieher, · 
der Steueraufseher, 
der Hausmänner beim Steueramte, Landkranken- 
hause und Landgerichte Greiz, 
eines Sportelkassirers und Kopisten, zweier Büreau- 
beamten beim Landrathsamte Greiz, » 
eines Büreaubeamten und zweier Chausseegeld- 
Einnehmer beim Landbaumeisteramt und bei der 
Straßenbauinspektion Greiz, · 
eines Sportelkassirers beim Landgericht und Amts- 
gericht Greiz, «" 
eines Büreaudiätars bei der Staatsanwaltschaft 
Greiz, J 
dreier Büreaubeamten beim Amtsgericht Greiz, 
eines Büreaudiätars beim Amtsgericht Zeulenroda, 
sechs Gerichtsschreibergehülfen bei den Gerichts- 
behörden. . 
mindestens zur Hälfte. 
  
  
  
älterer Linie. 
Fürstliche 
Landesregierung 
zu Greiz. 
  
XX. Fürstenthum Neuß jfüngerer Linie. 
Kanzlisten und Kopisten, sowie ständige Hülfs- 
schreiber, soweit solche aus Staatskassen unmittelbar 
bezahlt werden, jedoch mit Ausnahme eines Kanz- 
listen für das Ministerium, Abtheilung für die aus- 
wärtigen Angelegenheiten, . 
Diener und Boten mit Einschluß ständiger Ge— 
hülfen solcher, soweit sie aus Staatskassen unmittel- 
bar bezahlt werden, 
Gefangemwärter, , 
Chausseegeld-Einnehmer an den mit staatsfiskalischer 
Dienstwohnung versehenen Hebestellen, 
Straßenmeister, 
Hausmänner, 
Gendarmen, 
Steueraufseher mit dem Vorbehalte, ausnahmsweise 
Aspiranten zum höheren Steuerdienste aus dem 
Eivilstande zunächst Steueraufseherstellen zu über- 
tragen, jedoch höchstens bis zu einem Drittheil der 
Stellen, 
  
  
Dr 
Fürstliches Ministerium zu 
Gera. 
  
  
  
Soweit nicht Ci- 
vilaspiranten des 
höheren Steuer- 
dienstes in Be- 
tracht kommen. 
Unter den, den 
Militäranwärtern 
vorbehaltenen 
Stellen befinden 
sich keine, welche 
nur im Wege 
des Aufrückens 
bezw. der Beför- 
derung zugänglich 
sind.
	        
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