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Bezeichnung der Stellen.
Angabe
bei den für Militär—
anwärter nicht aus—
schließlich bestimmten
Stellen, in welchem
Umfange dieselben
vorbehalten sind.
Bezeichnung
der Behörden, an welche die
Bewerbungen zu richten sind,
wenn es nicht die Behörde
selbst ist, bei welcher die An-
stellung gewünscht wird.
Bemerkungen.
do
10.
11.
12
13.
0
2252
XIX. Fürstenthum Reuß
Die Stellen:
. der lediglich mit der Besorqgung des Schreibwesens
betrauten Expedienten der Landesregierung, des Land-
rathsamtes, der Gerichte und der Staatsanwaltschaft,
sowie der Bezirkssteuereinnahme,
der Diener bei der Landesregierung, dem Landraths-
amte und bei den Gerichten,
der Straßenmeister und Straßenausfseher,
der Gerichtsvollzieher, ·
der Steueraufseher,
der Hausmänner beim Steueramte, Landkranken-
hause und Landgerichte Greiz,
eines Sportelkassirers und Kopisten, zweier Büreau-
beamten beim Landrathsamte Greiz, »
eines Büreaubeamten und zweier Chausseegeld-
Einnehmer beim Landbaumeisteramt und bei der
Straßenbauinspektion Greiz, ·
eines Sportelkassirers beim Landgericht und Amts-
gericht Greiz, «"
eines Büreaudiätars bei der Staatsanwaltschaft
Greiz, J
dreier Büreaubeamten beim Amtsgericht Greiz,
eines Büreaudiätars beim Amtsgericht Zeulenroda,
sechs Gerichtsschreibergehülfen bei den Gerichts-
behörden. .
mindestens zur Hälfte.
älterer Linie.
Fürstliche
Landesregierung
zu Greiz.
XX. Fürstenthum Neuß jfüngerer Linie.
Kanzlisten und Kopisten, sowie ständige Hülfs-
schreiber, soweit solche aus Staatskassen unmittelbar
bezahlt werden, jedoch mit Ausnahme eines Kanz-
listen für das Ministerium, Abtheilung für die aus-
wärtigen Angelegenheiten, .
Diener und Boten mit Einschluß ständiger Ge—
hülfen solcher, soweit sie aus Staatskassen unmittel-
bar bezahlt werden,
Gefangemwärter, ,
Chausseegeld-Einnehmer an den mit staatsfiskalischer
Dienstwohnung versehenen Hebestellen,
Straßenmeister,
Hausmänner,
Gendarmen,
Steueraufseher mit dem Vorbehalte, ausnahmsweise
Aspiranten zum höheren Steuerdienste aus dem
Eivilstande zunächst Steueraufseherstellen zu über-
tragen, jedoch höchstens bis zu einem Drittheil der
Stellen,
Dr
Fürstliches Ministerium zu
Gera.
Soweit nicht Ci-
vilaspiranten des
höheren Steuer-
dienstes in Be-
tracht kommen.
Unter den, den
Militäranwärtern
vorbehaltenen
Stellen befinden
sich keine, welche
nur im Wege
des Aufrückens
bezw. der Beför-
derung zugänglich
sind.