Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfzehnter Jahrgang. 1887. (15)

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Revisionsbefund. 
  
Das Netto- 
ewicht des 
ranntweins 
beträgt 
nach Abzug 
des 
e 
Taragewichts 
vom 
Bruttogewicht 
des 
Bassinwagens 
kg hwo 
Wegen Unbrauchbarkeit der Centesimalwaage ist der 
Branntwein in Gebinden abgefertigt: 
Marke 
und 
Zahl 
der 
Gebinde. 
Brutto-= 
gewicht der 
einzelnen 
Gebinde, in- 
soweit diese 
mit nicht ab- 
enommenen 
ollbändern 
versehen sind. 
ksg 1100 
Für 
die Roll. 
bänder 
kommt in 
Abzug. 
kg ½/10 
ohne Rollbänder 
Bruttogewicht 
der Gebinde 
(eventuell nach 
Abnahme der 
Rollbänder 
oder nach 
Abzug des in 
Spalte 13 
angegebenen 
Ge#ichts 
derselben). 
ke 1/19 
Ein- 
gebrannte 
Tara jedes 
Gebindes. 
keo. /100, 
Netto- 
gewicht 
nach 
Ab- 
rechnung 
der ein- 
gebrannten 
Tara. 
#kE 1/100 
nach 
Tralles. 
Des Branntweins 
Tempe- 
bare ratur- 
Alko grade 
hol- nach 
stärke Réau- 
in mur, 
Pro, über 
zenten dder 
unter 
Null. 
schein- wahre 
Alko- 
hol. 
stärke 
in 
Pro- 
zenten 
nach 
Tralles. 
Menge 
Liter. 
Bemerkungen, 
namentlich über 
Probebelastung- 
der "4r7 
erschluß- 
anlage, Ab- 
nahme der Roll- 
bänder, An- 
wendung des 
Längen= und 
Höhenmessers, 
Nichtberück- 
sichtigung der 
aichamtlichen 
Tara, Mehr- 
befund gegen 
die deklarirten 
Mengen. 
  
10. 
12. 
  
13. 
  
14. 
15. 
16. 
21. 
  
8 137 — 
  
  
  
  
  
Der in der Anmeldung begeichnete Eisenbahn · Bassinwagen ist nach 
angelegtem Verschluss dem Steueraufsseher N. eur Begleitung und Gestellungꝗ 
dei der Steuer-Eqpedition am Balstof eu N. ubergeben worden. 
1887. 
  
  
Ober-Steuerkontrolo'r. 
  
Die Neriioesbecmien. 
N. N. 
  
  
Steueraufsener. 
  
17. 18. 19. 20. 
95 + 12 95 
  
  
  
9991 
Bei der Pro- 
bebelastung der 
Bruchke der Cen- 
tkesmalwaage 
mit 500 kFo siat 
die letatere rich- 
tig funktionirt. 
Angelegter 
amillcher 
Verschluss 
des Bassin- 
wagens. 
a an der EWI/- 
öhhung 
5) an chen 
Enttlee- 
und9#— 
Inpungen 
e ein, zu- 
sammen 2 
9) an dem In- 
ventarien- 
behälter . 2 
zusammen 6 
Bleie. 
Verschluss giit. 
 
	        
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