Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfzehnter Jahrgang. 1887. (15)

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und diese Plombenverschlüsse weiter durch aus 2 Hälften bestehende Zinkblechkappen zu schützen, 
derer umgebogene Ränder gleichfalls Plombenverschluß erhalten (vergl. Zeichnung 5 und 6 auf 
Anlage A). - 
e) Zu allen Plombirungen ist mit Kupferdraht durchsponnene Schnur zu verwenden. Der Plomben— 
verschluß wird bewirkt, indem durch die Flanschen der mit einander verbundenen Rohre an 
2 bis 3 verschiedenen Stellen neben den Verschraubungen Löcher gebohrt werden, durch welche 
eine Kupferdrahtschnur von ungefähr 1 mm Stärke gezogen wird. Die Enden derselben werden 
hierauf hart um den Rand der Flanschen fest angezogen, geknotet und durch die Oeffnungen einer 
Plombe dergestalt gezogen, daß nach nochmaliger Verknotung die Plombe möglichst nahe an 
der Flansche zusammengepreßt werden kann und auch die geringste Lockerung der Verschraubung 
ohne gleichzeitige Zerreißung der Plombageschnur unmöglich wird. 
Die Hebestellen und, wo erforderlich, auch die Aufsichtsbeamten sind mit Plombirungs- 
werkzeug zu versehen. 
a) Kühlfässer mit Kühlschlangen darin dürfen nicht direkt auf Mauerwerk, sondern müssen auf 
Füßen ruhen. Für offene Kühlfässer der in Rede stehenden Art ist durch passende Plombirung 
die Herausnahme der Kühlschlangen zu verhindern. Auch sind Revisionen der Schlange unter 
vollständigem Ablassen des Kühlwassers zulässig. 
b) Schlangenartige (Siemens'sche) Kühler (vergl. Zeichnung 7 auf Anlage A) sind stets senkrecht 
an einer Wand aufgestellt. Die Alkoholdämpfe treten aus dem Geistrohr in das Rohr a und 
der durch Niederschlag gebildete Branntwein nimmt seinen Weg durch dies schlangenförmige 
Rohr nach der Vorlage b. Das Kühlwasser tritt durch das Rohr c in dem unteren Theile 
des Geräthes bei d in Cylinder, welche das Geistrohr umgeben und welche mit einander durch 
kurze Rohre e verbunden sind. Um ein Anbohren des Geistrohrs zu verhindern, sind folgende 
Sicherheitsmaßregeln anzuwenden: 
a. das bogenartig hervortretende Geistrohr muß hellblank erhalten werden, 
6. sämmtliche Flanschen (8) sind unter Plombenverschluß zu setzen, oder, wenn besonderer Ver- 
dacht vorliegt, ist zu beiden Seiten des Kühlgeräthes, da wo das Kühlrohr hervortritt, 
ein schrankartiger hölzerner Verschluß (1) herzustellen, welcher sich bequem öffnen und amt- 
lich mit Kunstschlössern verschließen läßt. 
c) Kühlcylinder (vergl. Zeichnung 8 auf Anlage A) bieten zur Ausführung von Hinterziehungen 
die geringste Gelegenheit, da sie einen überall festverschlossenen und vernieteten Cylinder dar- 
stellen, welcher mit kaltem Wasser aus einem höher stehenden Reservoire gespeist wird und in 
seinem Innern einen zweiten Cylinder enthält, in welchem die Alkoholdämpfe niedergeschlagen 
werden. Aus dem Geistrohr treten die Alkoholdämpfe durch das Rohr a in den Cylinder b 
und fließen, nachdem sie niedergeschlagen sind, durch das Ausflußrohr c in die Vorlage. Das 
Kühlwasser tritt durch das Rohr e in den äußern und innern Cylinder k und fließt durch 
das Rohr 8 ab. 
Ein gernnn dieses Kühlgeräthes würde nur den Ausfluß von Wasser zu Wege bringen, 
weshalb sich hier die Sicherheitsmaßregeln auf die Anbringung eines Plombenverschlusses an 
den Flanschen des Einströmungs= und des Ausströmungsrohres beschränken können. 
Der Kühlcylinder muß ferner von allen Seiten der Besichtigung zugänglich und entweder 
am Gewölbe der Decke mit eisernen Streben befestigt sein oder auf Füßen über dem Mauer- 
werk ruhen. 
Die Vorlage (vergl. Zeichnung 9 auf Anlage A) — auch Pistorius'scher Verschluß genannt 
— besteht aus einem mit dem Kühlrohr a, welches die geistige Flüssigkeit leitet, in Verbindung 
stehenden Trichter b, in dem das Alkoholometer sich befindet und welcher von einer kupfernen ver- 
schließbaren und mit einer Glasglocke c versehenen, hell und blank zu erhaltenden Umfassung um- 
geben ist. Gewöhnlich ist die Vorlage vom Brennereibesitzer verschlossen, sie muß aber außerdem 
noch einen amtlichen Verschluß erhalten, um die Entfernung von Branntwein durch Oeffnung der 
Vorlage oder durch mißbräuchliche Benutzung des Luft= oder Gasrohres e zu verhindern. « 
Der Verschluß der Vorlage hat in der Weise zu geschehen, daß die sämmtlichen Verbindungs- 
schrauben, welche die Glasglocke der Vorlage festhalten, und die sämmtlichen Schraubenmuttern zu 
durchbohren und die Oeffnungen mit einer Plombenschnur zu durchziehen sind, deren Enden mit 
IV. Kühlgeräthe. 
V. Vorlage.
	        
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