Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfzehnter Jahrgang. 1887. (15)

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Anmeldung 
von 
Branntwein zur Entrichtung der Verbrauchsabgabe. 
zur Aufnahme in die Niederlage. 
zur Abfertiguug mittelst Versendungsscheines. 
zur Denaturirung. 
1. Zum Zwecke der Entrichtung der Verbrauchsabgabe und der Denaturirung ist die Anmeldung nur in einem Exemplare, für 
die Aufnahme in die Niederlage und für die Abfertigung mittelst Versendungsscheines dagegen in doppelter Ausfertigung der 
Hebestelle einzureichen. 
2. Spalte 1—7 sind durch den Anmeldenden auszufüllen; letzterer hat auch auf der Titelseite die beantragte Abfertigungsart 
durch Streichung des nicht zutreffenden Vordruckes zu bezeichnen. 
3. Spalte 8—11, sowie 24 und 25 sind von der Hebestelle, Spalte 12—23 von den Abfertigungsbeamten auszufüllen, jedoch 
hat die Hebestelle die Gefälleberechnung der Abfertigungsbeamten zu prüfen und bleibt für die Richtigkeit derselben verantwortlich. 
—. —
	        
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