Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfzehnter Jahrgang. 1887. (15)

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Anlage R 3. 
  
Kontobuch 
Fabrikannten. )zu.......·...............·....·........ . 
über 
Zugang und Abgang an denaturirtem Branntwein. 
  
Dieses Buch enthält (20) Blätter, welche mit einer vom Das Buch ist 
Unterzeichneten angesiegelten Schnur durchzogen sind. 
aufzubewahren. 
, den 
N. N. (O.-St.-Kontrolör.) 
  
Inhalks-Verzeichniß. 
(Denaturirung mit dem allgemeinen Denaturirungsmittel) (Abtheilung I. Seite 2 bis 29.) (Denaturirung mit 10 Prozent 
S1 
Schwefeläther) (Abtheilung II. Seite 30 bis 39.) 
  
Auleitung. 
Das Kontobuch nach diesem Muster ist von den Gewerbtreibenden, welche Branntwein für den eigenen Gewerbe- 
bedarf statt mit dem allgemeinen Denaturirungsmittel mit " 
a) Pyridinbasen, 
b) Terpentinöl, 
e) Thieröl, 
d) Schwefeläther 
denaturiren lassen dürfen, über die Herstellung und Verwendung des denaturirten Branntweins zu führen. 
Läßt ein Gewerbtreibender denaturirten Branntwein von mehreren der bezeichneten Arten bereiten, so geschieht 
die Anschreibung für jede Art, nach Bestimmung der Steuerbehörde, entweder in einem besonderen Kontobuch oder in 
einer besonderen Abtheilung desselben Kontobuchs. 
Ptgich des mit den Mitteln unter b, c und d denaturirten Branntweins finden Einträge in die Spalten 4, 9, 
10 nicht statt. 
Die Einträge unter „I. Zugang“ sind jedesmal sofort nach beendigter Denaturirung zu beschaffen, wobei in Spalte 3 
und beziehentlich 4 die Summen aus Spalte 17 und beziehentlich 21 der Anmeldung übernommen werden. Die 
Uebereinstimmung wird von den Steunerbeamten, welche die Denaturirung überwacht haben, bescheinigt. 
Unter „II. Abgang“ sind die Spalten 6 bis 11 an dem Tage auszufüllen, an welchem der bezügliche Posten aus dem 
angemeldeten Orte der Lagerung zur Verwendung entnommen wird. 
Die Ausfüllung der Spalten 12 und 13 ist nur hinsichtlich des anders als mit dem allgemeinen Denaturirungs. 
mittel denaturirten Branntweins erforderlich. Dieselbe braucht nicht für jeden einzelnen in Spalte 6 bis 11 gebuchten 
Posten zu geschehen, muß aber spätestens am Schlusse jedes Vierteljahres nach den Gesammtergebnissen erfolgen. Das 
Datum der Eintragung ist in Spalte 14 zu vermerken. 
Bei Sammitsem der Literprozente für Spalte 10 bleiben Brüche bis einschließlich 0,so unberücksichtigt, größere werden 
mit 1 angesetzt. 
Nach jeden Vierteljahr ist das Kontobuch innerhalb der nächsten 3 Tage in den Spalten 3 und beziehentlich 4, sowie 8 
und beziehentlich 10 abzuschließen.
	        
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