II
Bezeichnung der Transporte.
Für das
Kilometer
Pfennig.
20.
„PFSS
VII. Entschädigung für Bewegung leerer Wagen der Eisenbahnverwaltungen.
Für jeden zum Zwecke von Militärtransporten auf schriftliche oder telegraphische An-
ordnung einer Militär-Eisenbahnbehörde über eine von den betreffenden Militär-
transporten nicht berührte Bahnstrecke leer zu führenden Wagen, bei der Heranziehung
aus dem Bereich einer anderen Verwaltung, bei der Näkssendung an die Eigenthtmerin
und bei der Ablenkung von Militärzügen . . .. ....
VIII. Allgemeine Bestimmungen.
. Die Abfertigungsgebühren werden je nur einmal berechnet. Nebenkosten irgend
welcher Art, für welche in diesem Tarif und in den sonstigen Vorschriften über die
Befoͤrderung der bewaffneten Macht eine besondere Vergütung nicht. vorgesehen ist,
dürfen von den Eisenbahnverwaltungen nicht in Rechnung gestellt werden. Baare
Auslagen der Eisenbahnen (Betriebs-Reglement §. 52 Abs. 1) sind zu ersetzen.
2. Soweit die Fracht nach dem Gewicht berechnet wird, sind Sendungen unter
20 kg für 20 kg und das darüber hkhinausgehende Gewicht mit 10 kg steigend
so zu berechnen, daß je angefangene 10 kg für voll gelten. Bei der Berechnung
der Gepäckfracht (Nr. 5) beträgt das Mindestgewicht 10 kg.
Ausnahmen bei Fahrzeugen siehe Nr. 11, bei Sprengstoffen siehe Anmerkung à
zu Nr. 12 und Anmerkung a zu Nr. 13, bei Wagenladungen von mehr als
10 000 kg siehe Anmerkung b zu Nr. 12. Die Entfernungen werden stets auf
volle Kilometer aufwärts abgerundet.
Die zu erhebenden Fahr= und Frachtgebühren werden in den einzelnen Positioren
auf volle zehntel Mark abgerundet, so daß Beträge unter 5 Pf. gar nicht, von 5 Pf.
ab aber für eine zehntel Mark gerechnet werden.
B. Für leihweise Hergabe von Betriebsmaterial.
Für 3= und 4fach gekuppelte Lokomotiven
-2fach gekuppelte Lokomotiven.
-leichtere und Tendermaschinen
Für Personenwagen aller Klassen.
Für Gepäckwagen .
FurbedeckteGuterwagen..
Für offene Güterwagen mit wasserdichten Schutzdecken und Verschnürungs-
material
Für offene Güterwagen ohne Schutzdecken, sowie für alle sonstigen unter
Nr. 2 bis 5 nicht aufgeführten, um Transport d dienenden Eisenbahr-
wagen .
(Im Kriege.)
für das Stück
Berlin, den 28. Januar 1887.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
v. Boetticher.
Auf
den Tag
Mark.
45
37,„50
2,50
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