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Central-Glatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
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XV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 28. Oktober 1887. 43.
Inhalt: 1. Militär-Wesen: Nachtrags.Verzeichniß höherer 2. Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen des Neiche
Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über vom 1. April bis Ende September 1887 517
die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig frei- 3. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
willigen Militärdienst berechtigt sind Seite 515 Reichsgebteeee 518
Bekanntmachung.
Im Verfolg der Bekanntmachung vom 29. April d. J. (S. 117) wird hierunter ein Nachtrags-Verzeichniß
solcher höheren Lehranstalten veröffentlicht, welche nach §. 90 Th. I der Wehrordnung vom 28. Sep-
tember 1875 zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-
freiwilligen Militärdienst berechtigt sind.
Nachtrags-Verzeichniß
solcher höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die
wissenschaftliche Befähigung für den einzjährig-freiwilligen Militärdieust be-
rechtigt sind.
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur Dar-
legung der wissenschaftlichen Befähigung erforderlich ist.
a. Gymnasien.
1. Königreich Preußen. bunden mit dem Real-Gymnasium daselbs).
Provinz Pommern. Anmerk. Anerkennung mit rückwirkender
Das Gymnasium zu Greifswald (verbunden mit Kraft bis zum Ostertermin 1887.
dem Real-Progymnasium daselbst). — A. a. I. II. Königreich Bayern.
75 des Verzeichnisses vom 29. April 1887, S. 1. Das Alte Gymnasium zu Würzburg (A. a. II.
117. — 32 a. a. O.),
Z„ · 2. Das Neue Gymnasium daselbst.
Rheinprovinz. Anmerk. Anerkennung mit rückwirkender
Das Gymnasium zu Mülheim a. d. Ruhr (ver- Kraft bis zum Michaelistermin 1886.
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