Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfzehnter Jahrgang. 1887. (15)

— 561 — 
Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
  
  
Zu beziehen durch alle Postanslalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
XV. Jahrgang. # Berlin, Freitag, den 9. Dezember 1887. As 49. 
  
  
  
  
  
  
  
Inhalt: 1. Konsulat-Wesen: Ernennungen; — Er— 
mächtigung zur Vornahme von Eivilstands - Akten; — 
Exequatur-Ertheilunen Seite 561 
2. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
Reichsgebiete. ..... 562 
  
  
1. Konsulat-Wesen. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs 
den bisherigen Konsul in Zansibar, General-Konsul Arendt, zum General-Konsul in Antwerpen 
und 
den Kaufmann A. F. Castendyk zum Vize-Konsul bei dem Konsulate in Wellington (Neu-Seeland) 
zu ernennen geruht. 
  
Dem Kaiserlichen Konsul ad int. Richter zu Nisch ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 
in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des dortigen Kaiserlichen 
Konsulats die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und 
Schutzgenossen, einschließlich der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, 
Heirathen und Sterbefälle derselben zu beurkunden. « 
  
Dem zum französischen General-Konsul mit dem Sitze in Leipzig bestellten Herrn Jacquot, sowie den zu 
französischen Konsuln in Düsseldorf beziehungsweise Danzig ernannten Herren Audisio und du Closel ist 
das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden. 
  
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