— 561 —
Central-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Postanslalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark.
XV. Jahrgang. # Berlin, Freitag, den 9. Dezember 1887. As 49.
Inhalt: 1. Konsulat-Wesen: Ernennungen; — Er—
mächtigung zur Vornahme von Eivilstands - Akten; —
Exequatur-Ertheilunen Seite 561
2. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
Reichsgebiete. ..... 562
1. Konsulat-Wesen.
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs
den bisherigen Konsul in Zansibar, General-Konsul Arendt, zum General-Konsul in Antwerpen
und
den Kaufmann A. F. Castendyk zum Vize-Konsul bei dem Konsulate in Wellington (Neu-Seeland)
zu ernennen geruht.
Dem Kaiserlichen Konsul ad int. Richter zu Nisch ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870
in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des dortigen Kaiserlichen
Konsulats die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und
Schutzgenossen, einschließlich der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten,
Heirathen und Sterbefälle derselben zu beurkunden. «
Dem zum französischen General-Konsul mit dem Sitze in Leipzig bestellten Herrn Jacquot, sowie den zu
französischen Konsuln in Düsseldorf beziehungsweise Danzig ernannten Herren Audisio und du Closel ist
das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden.
94