Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechzehnter Jahrgang. 1888. (16)

—.—949 — 
  
Herausgegeben 
Reichsamt des Innern. 
  
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Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
XVI. Jahrgang. # 49. 
  
  
  
  
  
Berlin, Freitag, den 30. November 1888. 
  
  
  
  
  
Inhatt. 1. gul- und Steuer-Wesen: Anderweite Fest. 2. Konsulat-Wesen: Ernennung; — Ereguatur Ertheilung 
stellung der Zollgrenze in Geestemünde-Bremerhaven; — ’ . . - .- 
Titelverleihung an einen Stations-Kontrolör Seite 949 3l Kobhzei Gesen- Ausweisung von Ausländern aus dem 
1. Zoll= und Steuer-Wesen. 
Vom 1. Dezember 1888 ab erhält die Zollgrenze in Geestemünde-Bremerhaven (Central-Blatt 
für 1888 S. 914) zwischen der südöstlichen Ecke des Gartengitters am Hafenamt zu Geestemünde und den 
an der Geeste belegenen Viehschuppen zu Bremerhaven folgenden Lauf: « 
Von der südöstlichen Ecke des Gartengitters am Hafenamt zu Geestemünde aus verfolgt die 
Zollgrenze die südliche Seite des Gartens am Hafenamt, demnächst die Westseite des Gartens und des 
Hafenamtsgebäudes und die Nordseite des Gartens, wendet sich sodann östlich von den Anlagen nach 
dem Gebäude der Navigationsschule und läuft an dessen nach dem Vorhafen zus belegenen Front entlang, 
das Gebäude in das Zollgebiet einschließend. Demnächst geht die Zollgrenze in der Richtung nach der 
nordwestlichen Ecke des zum Hôtel Hannover gehörigen Gartens bis zu dem von der Deichstraße nach 
dem Anleger für die Nordenham'er Dampffähre führenden Fußwege, wendet sich hier nach Nordwesten 
und läuft an der Westseite dieses Fußweges bis zu dessen Mündung auf den Kahndamm am Geesteufer, 
von dort aus in nördlicher Richtung nach der Geeste, überschreitet diese westlich von dem genannten An- 
leger, trifft direkt auf die Viehhöfe zu Bremerhaven und folgt nun der nach der Geeste zu belegenen 
Front derselben nach der östlichen Ecke, woselbst sie sich mit der bestehenden Zollgrenze vereinigt. 
  
Dem Stations-Kontrolör Revisor Spaeth in Münster i. W. ist von der Königlich württembergischen 
Regierung der Titel eines Ober-Revisors verliehen worden. 
  
2. Kon fulat-Wesen. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs an Stelle des auf seinen Antrag entlassenen 
bisherigen Konsuls Philippi den Kaufmann August Duncker zum Konsul in Mozambique zu er- 
nennen geruht. » 
  
  
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