Metadata : Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18

Kriegerische  Verwendung  von  Ersatzformationen  der  Feldtruppen  17

 

 

10.
Chef  des  Generalstabes  der  Armee.  Berlin,  den  1.  7.  1910.
Nr.  878.  Geheim.
Kriegerische  Verwendung  von  Ersatzsormationen
  der  Feldtruppen.

An  das  Kriegsministerium.

Das  letzte  Kriegsspiel  im  Großen  Generalstabe,  dem  die  Annahme
eines  Krieges  Deutschlands  gegen  Frankreich,  Rußland  und  England  zugrunde
  lag,  und  die  sich  an  dasselbe  anschließende  Große  Generalstabs-Reise,
in  der  ein  englischer  Einfall  in  Schleswig-Holstein  behandelt  wurde,  haben
klar  gezeigt,  daß  wir  in  Notlagen  auf  ein  alsbaldiges  kriegerisches  Mitwirken
  der  Ersatzformationen  der  Feldtruppen  nicht  verzichten  können.
Nur  diese  Ersatztruppen  kommen  wegen  ihrer  Zusammensetzung  hierfür  in
Betracht.  Wenn  auch  ihre  kriegerische  Verwendung  als  ein  Übelstand  und
als  ein  Notbehelf  angesehen  werden  muß,  und  wenn  ich  auch  der  Ansicht
des  Kriegsministeriums  durchaus  zustimme,  daß  es  die  eigentliche  Aufgabe
der  Ersatzformationen  ist,  die  Verluste  der  Feldtruppen  erster  Linie  zu  ersetzen,
  so  kann  es  doch  keinem  Zweifel  unterliegen,  daß  es  ein  verhängnisvoller
  Fehler  sein  würde,  wenn  man  dieser  Aufgabe  zuliebe  sich  der  Gefahr
aussetzen  wollte,  geschlagen  zu  werden.  Die  Zahl  unserer  Feinde  bei  einem
Koalitionskriege  gegen  Deutschland  ist  eine  so  große,  daß  es  unabweisbare
Pflicht  für  uns  werden  kann,  in  bestimmten  Fällen  von  vornherein  die
gesamte  wehrfähige  Mannschaft  des  Reiches  ihnen  entgegenzustellen
Alles  kommt  darauf  an,  daß  wir  die  ersten  Schlachten  gewinnen;  wenn
dies  gelungen  ist,  ist  es  wenig  von  Belang,  wenn  auch  durch  eine  kriegerische
  Verwendung  die  Ersatztruppen  dauernd  ihrer  eigentlichen  Aufgabe
entzogen  werden  sollten.  Diejenigen  Ersatztruppen,  die  zur  Abwehr  einer
feindlichen  Landung  verwendet  werden  müssen,  würden  übrigens  nach
einem  Siege  voraussichtlich  ihrer  Zweckbestimmung  wieder  zugeführt
werden  können.

Notlagen,  in  denen  die  Oberste  Heeresleitung  auf  Ersatztruppen  für
den  Kampf  zurückgreifen  muß,  können  schon  früh  eintreten.  Der  Einfall
englischer  Landungstruppen  in  Schleswig-Holstein  z.  B.  kann  vom  15.  Mobilmachungstage
  ab  stattfinden.  Müssen  wir  an  unserer  West=  und  an
unserer  ÖOstgrenze  aufmarschieren,  so  können  wir  nicht  in  Schleswig-Holstein
  eine  Armee  zurücklassen,  die  der  englischen  gewachsen  ist.  Wir
können  ebensowenig  aus  dem  planmäßigen  Aufmarsch  an  der  Ost=  und
Westgrenze  eine  entsprechend  starke  Armee  herausziehen,  um  sie  dorthin
zu  werfen.  Wir  gebrauchen  unsere  gesamte  Macht,  um  an  entscheidender
Stelle  im  Östen  oder  Westen  zu  siegen.  Von  den  planmäßig  mobil  werdenden
  Formationen  darf  daher  nur  soviel  in  Schleswig-Holstein  zurück-Uckunden

  der  Obersten  Heeresleltung  1916—1918.  2