— 1039 —
3. Zoll= und Steuer-Wesen.
Die Fabrik chemischer Präparate von Sthamer, Noack & Co. in Hamburg ist zur Herstellung des
allgemeinen Branntwein-Denaturirungsmittels gemäß §. 9 des Regulativs, betreffend die Steuerfreiheit
des Branntweins zu gewerblichen 2c. Zwecken, ermächtigt worden.
4. Eisenbahn = Wesen.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, den Großherzoglich hessischen Oberlandesgerichts-
Rath Freiherrn von Ricou zu Darmstadt zum richterlichen Mitgliede des Reichs-Eisenbahn-Amts für
die Dauer seines gegenwärtigen Staatsamts zu ernennen.
5. Versich erungs-Wesen.
Bekanntmachung,
betreffend die von den Vorsitzenden der auf Grund des landwirthschaftlichen Unfallversicherungs-
gesetzes vom 5. Mai 1886, des Bau-Unfallversicherungsgesetzes vom 11. Juli 1887 und des
See-AUnfallversicherungsgesetzes vom 13. Juli 1887 errichteten Schiedsgerichte alljährlich dem
Reichs-Versicherungsamt einzureichenden Geschäftsberichte.
Vom 15. Dezember 1888.
Auf Grund des §. 27 der Kaiserlichen Verordnung vom 2. November 1885 (Reichs-Gesetzblatt
Seite 279) und des Artikels Ill der Kaiserlichen Verordnung vom 13. November 1887 (Reichs-Gesetzblatt
Seite 523) bestimmt das Reichs-Versicherungsamt den 10. Januar eines jeden Jahres als den Zeitpunkt,
zu welchem die Vorsitzenden der auf Grund des landwirthschaftlichen Unfallversicherungsgesetzes vom
5. Mai 1886, des Bau--Unfallversicherungsgesetzes vom 11. Juli 1887 und des See-Unfallversicherungs-
gesetzes vom 13. Juli 1887 errichteten Schiedsgerichte dem Reichs-Versicherungsamt den Geschäftsbericht
für das abgelaufene Kalenderjahr einzureichen haben. .
Die Geschäftsberichte sind unter Benutzung des in der diesseitigen Bekanntmachung vom 1. Oktober
1886 (Central-Blatt Seite 354) vorgeschriebenen Formulars für jedes Schiedsgericht gesondert zu erstatten,
was nicht ausschließt, daß die Vorsitzenden, denen die Leitung mehrerer Gerichte obliegt, unter A II
„Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten“ in einem Berichte kurzerhand auf einen anderen Bericht verweisen,
sofern die Verhältnisse gleichmäßig liegen.
Das Reichs-Versicherungsamt.
Bödiker.
6GC. Kon sulat-Wesen.
Dem Kaiserlichen Vize-Konsul C. Spengelin zu Corfu ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom
4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des
dortigen Kaiserlichen Konsulats und für die Daner seiner Geschäftsführung die Ermächtigung ertheilt
worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und unter deutschem Schutze lebenden
Schweizern vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle derselben zu beurkunden.
155“